Rosenberg & Kollegen
Sanierung · Eigenverwaltung · StaRUG · Schutzschirm

Ihr Unternehmen retten – nicht nur verwalten.

Rosenberg & Kollegen vereint Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer unter einem Dach. Für Geschäftsführer, die handeln – bevor es zu spät ist.

Direkt erreichbar
Telefon 0221 – 9865 8869 Mo – Sa, 9 – 20 Uhr
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Büro Gertrudenstraße 30–36 50667 Köln · bundesweit tätig

Kostenlose & unverbindliche Erstberatung
Über 20 Jahre Erfahrung
Sanierungsgeschäftsführer im Team
Deutschlandweit tätig
Alle Branchen & Größen
Erstberatung kostenlos
Mitglied bei
NIVD
BRSI
BDU

Drei Disziplinen. Ein Team. Keine Reibungsverluste.

Die meisten Geschäftsführer in der Krise stehen vor demselben Problem: Berater, Insolvenzverwalter und operative Sanierungsverantwortung sind getrennt. Jede Schnittstelle kostet Zeit – die Sie in einer Krise nicht haben.

Rosenberg & Kollegen lösen dieses Problem strukturell. Als spezialisierte Unternehmensberatung haben wir erfahrene Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer fest im Team. Strategie, rechtliche Verfahrensnähe und operative Umsetzung greifen nahtlos ineinander.

Ob StaRUG-Restrukturierung, Insolvenz in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren – wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg realistisch ist. Und sagen Ihnen offen, wenn kein Verfahren sinnvoll ist.

Was uns von Generalisten unterscheidet

Ausschließliche Spezialisierung auf Unternehmensrettung. Wir kennen keinen anderen Markt – das bedeutet tieferes Wissen, schnellere Einschätzung und bessere Ergebnisse für Sie.

Handeln Sie früh – nicht zu spät

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit stehen alle drei Wege offen. Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer der Handlungsspielraum und desto geringer die persönlichen Haftungsrisiken für Sie als Geschäftsführer.

Persönliche Verantwortung – keine Delegation

Rosenberg & Kollegen begleitet Ihr Mandat persönlich von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Kein Übergeben an Junior-Berater. Kein Verlust von Kontext.

Der richtige Zeitpunkt entscheidet über den Spielraum

Je früher die Krise erkannt wird, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung. Viele Geschäftsführer warten zu lange – mit gravierenden Folgen für Haftung und Handlungsfähigkeit.

1
Strategische Krise

Umsatzrückgang, Marktveränderung, Verlust von Schlüsselkunden. Noch keine Liquiditätsprobleme.

→ StaRUG · Beratung
2
Drohende Zahlungsunfähigkeit

Liquiditätsengpässe absehbar. Verhandlungen mit Gläubigern und Banken notwendig.

→ StaRUG · Schutzschirm · Eigenverwaltung
3

Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen. Insolvenzantragspflicht innerhalb von 6 Wochen.

→ Eigenverwaltung · Schutzschirm
4
Zahlungsunfähigkeit

Laufende Verbindlichkeiten können nicht mehr bedient werden. Insolvenzantragspflicht tritt sofort ein.

→ Eigenverwaltung · Regelinsolvenz

Die grün markierten Phasen bieten den größten Gestaltungsspielraum. Kontaktieren Sie uns, sobald Anzeichen auftreten.

Welches Verfahren passt zu Ihrer Situation?

Die richtige Wahl hängt von der Krisenphase, Unternehmensstruktur und verfügbarer Zeit ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

01

Restrukturierung nach StaRUG

Geeignet bei: drohender Zahlungsunfähigkeit · operativ gesunden Unternehmen mit Finanzschulden

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist kein Insolvenzverfahren. Es ermöglicht die gerichtlich bestätigte Schuldenrestrukturierung ohne öffentliche Bekanntmachung, ohne Eintragung im Insolvenzregister und ohne Verlust der Geschäftsführungsbefugnis.

Voraussetzungen
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (nicht eingetretene)
  • Operativ funktionsfähiges Geschäftsmodell
  • Mehrheitsfähiger Restrukturierungsplan
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren
Ihre Vorteile
  • Keine öffentliche Bekanntmachung – diskret
  • Kein Eintrag im Insolvenzregister
  • Geschäftsführung bleibt vollständig handlungsfähig
  • Schuldenreduzierung durch gerichtlich bestätigten Plan
  • Frühzeitiger Einsatz schützt vor persönlicher Haftung

Ausgewählte Mandate

Einzelhandelsunternehmen, NRW

Bankverbindlichkeiten über 900.000 € durch StaRUG-Plan reduziert. Kein Insolvenzverfahren, kein öffentlicher Eintrag.

Baudienstleister, Bayern

KfW-Darlehen neu geordnet. Tilgungsbelastung um 60 % reduziert. Diskret und ohne Betriebsunterbrechung abgeschlossen.

02

Insolvenz in Eigenverwaltung

Geeignet bei: eingetretener Zahlungsunfähigkeit · Unternehmen mit sanierungsfähigem Kern

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung an der Spitze des Unternehmens – ein Sachwalter begleitet das Verfahren, übernimmt aber nicht die operative Kontrolle. Mitarbeitergehälter werden für bis zu drei Monate durch Insolvenzgeld gesichert, was sofort Liquidität freisetzt.

Voraussetzungen
  • Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Kein Verschulden durch Misswirtschaft
  • Gläubigervertrauen in die Unternehmensführung
  • Tragfähiges Sanierungskonzept
Ihre Vorteile
  • Geschäftsführung bleibt handlungs- und entscheidungsfähig
  • Insolvenzgeld sichert Gehälter für bis zu 3 Monate
  • Unrentable Verträge können rechtssicher beendet werden
  • Strukturelle Anpassungen ohne Einzelgenehmigungen
  • Ziel: entschuldetes, neu aufgestelltes Unternehmen

Ausgewählte Mandate

Personaldienstleister, Hessen

Insolvenzplan einstimmig angenommen. Unternehmen vollständig entschuldet und operativ neu aufgestellt.

Produktionsunternehmen, Sachsen

85 von 120 Arbeitsplätzen gesichert. Kerngeschäft vollständig erhalten. Verfahren in 8 Monaten abgeschlossen.

03

Schutzschirmverfahren

Geeignet bei: drohender Zahlungsunfähigkeit · früher Krisenphase mit noch vorhandenem Spielraum

Das Schutzschirmverfahren ist die stärkste Ausprägung der Eigenverwaltung. Es bietet der Geschäftsführung bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan zu erarbeiten – unter rechtlichem Schutz vor Einzelzwangsvollstreckungen. Entscheidend: Die Geschäftsführung kann einen Sachwalter vorschlagen.

Voraussetzungen
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
  • Noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit
  • Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters
  • Sanierungsfähiges Unternehmen
Ihre Vorteile
  • Maximale Rechtssicherheit für Geschäftsführer
  • Sachwalter kann vom Unternehmen vorgeschlagen werden
  • Schutz vor persönlicher Haftung durch rechtzeitige Antragstellung
  • Vollständige Handlungsfreiheit während der Planungsphase
  • 3 Monate Planungssicherheit unter Insolvenzschutz

Ausgewählte Mandate

Apotheke, Baden-Württemberg

Betrieb ohne eine Stunde Unterbrechung fortgeführt. Verbindlichkeiten vollständig im Insolvenzplan geregelt.

Zeitarbeitsunternehmen, Rheinland-Pfalz

Sanierungsplan innerhalb von 3 Monaten erstellt und von Gläubigerversammlung angenommen.

Was unsere Beratung auszeichnet

Vier strukturelle Vorteile, die in der Krise den Unterschied machen.

Drei Perspektiven aus einer Hand

Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer arbeiten bei uns im selben Team. Das beschleunigt Entscheidungen, vermeidet Koordinationsverluste und sichert konsistente Strategie von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung.

Ausschließliche Spezialisierung

Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG sind nicht Randgebiete unserer Arbeit – sie sind unser einziges Handwerk. Diese Tiefe der Spezialisierung ist der Grund, warum Mandanten mit komplexen Fällen zu uns kommen.

Persönliche Begleitung ohne Delegation

Herr Rosenberg und sein Team führen Ihr Mandat persönlich – von der Erstberatung bis zum Abschluss. Keine Übergabe an Junior-Berater. Keine Informationsverluste durch wechselnde Ansprechpartner.

Realistische Einschätzung – keine falschen Hoffnungen

Wir sagen Ihnen offen, welche Option realistisch ist. Auch wenn die Antwort unbequem ist. Auch wenn sie bedeutet, dass Sie kein Verfahren brauchen. Denn nur wer die Lage klar sieht, kann richtig handeln.

Mitglied im NIVD, BRSI & BDU
Über 20 Jahre Praxiserfahrung
Insolvenzverwalter & Sanierungsgeschäftsführer im Team
Köln · bundesweit tätig

Umfassendes Wissen rund um Insolvenz & Sanierung

Unsere Ratgeber-Seiten decken alle relevanten Fragen ab – von der ersten Kriseneinschätzung bis zum abgeschlossenen Verfahren.

GmbH Insolvenz

Alles zur Insolvenz der GmbH – von den ersten Anzeichen bis zum Abschluss des Verfahrens.

Zur GmbH Insolvenz

Eigenverwaltung

Das Verfahren, bei dem die Geschäftsführung die Kontrolle behält – Ablauf, Voraussetzungen, Chancen.

Zur Eigenverwaltung

Sanierung & Restrukturierung

Außergerichtliche und gerichtliche Sanierungswege – für Unternehmen, die vor der Insolvenz handeln.

Zur Sanierung

Haftung & Pflichten

Was Geschäftsführer wissen müssen: Antragspflichten, Haftungsrisiken, Insolvenzverschleppung.

Zu Haftung & Pflichten

Beratung & Recht

Professionelle Begleitung durch Experten – wann ein Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll ist.

Zur Beratung

Unternehmensverkauf & Exit

Wenn Verkauf die bessere Alternative zur Insolvenz ist – M&A in der Krise, GmbH-Verkauf.

Zum Unternehmensverkauf
Geschäftsführer Rosenberg & Kollegen
Rosenberg & Kollegen
Unternehmensberatung · Insolvenzverwalter · Sanierungsgeschäftsführer
20+Jahre Erfahrung
500+Mandate
3Disziplinen, 1 Team

Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmer persönlich durch wirtschaftliche Krisen. Was uns unterscheidet: Bei Rosenberg & Kollegen kommen Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer aus einer Hand – ohne Reibungsverluste zwischen Analyse, Verfahren und operativer Umsetzung.

Dadurch erhalten Sie keine isolierte Empfehlung, sondern eine belastbare Gesamtstrategie: wirtschaftlich durchdacht, verfahrenssicher und in der Praxis umsetzbar. Wir sagen Ihnen offen, was Sache ist – auch wenn die Antwort unbequem ist.

Erreichbar Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr – auch abends und am Wochenende, wenn die Situation es erfordert.

Das sagen unsere Mandanten

Vertrauen entsteht durch Ergebnisse – und durch den Mut, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen.

★★★★★
„Herr Rosenberg hat sich sogar samstags Zeit für mich genommen und mich fachlich sehr kompetent beraten. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.“
Sabine H. Geschäftsführerin, Dienstleistungsbranche
★★★★★
„Ausgesprochen kunden- und zielorientiert – er hat mir von weiterer Beratung abgeraten, obwohl es nicht in seinem Interesse war. Das zeigt echte Integrität.“
Karl M. Gesellschafter, Produktionsunternehmen
★★★★★
„Ein Vollprofi, der schnell Zusammenhänge erkennt und klar sagt, was Sache ist – auch wenn es unbequem wird. Genau das braucht man in einer Krise.“
Michael W. CEO, Industrieunternehmen

Was Geschäftsführer am häufigsten fragen

Kurze Antworten auf die drängendsten Fragen. Alle weiteren Antworten finden Sie in unserem ausführlichen FAQ.

Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und Insolvenz in Eigenverwaltung?

Das StaRUG ist kein Insolvenzverfahren – es gibt keine öffentliche Bekanntmachung und keinen Eintrag im Insolvenzregister. Es funktioniert jedoch nur bei drohender, nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsführung die Kontrolle behält.

Wann tritt die Insolvenzantragspflicht ein?

Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit sofort (maximal 3 Wochen Frist). Bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen. Bei Insolvenzverschleppung drohen strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, verschaffen uns ein Bild Ihrer Situation und geben Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung – ohne Verpflichtung und ohne versteckte Kosten.

Kann ein Unternehmen nach der Insolvenz weiterbetrieben werden?

Ja – bei Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ist die Fortführung des Unternehmens das erklärte Ziel. Viele Mandanten schließen das Verfahren mit einem entschuldeten, operativ neu aufgestellten Unternehmen ab. Die Erfolgsquote hängt stark vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Alle Fragen im FAQ ansehen →

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Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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Absolute VertraulichkeitKein Kontakt mit Banken oder Gläubigern ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
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Persönliche PrüfungRosenberg & Kollegen prüft Ihre Anfrage persönlich – kein Call-Center, kein Assistent.
Antwort innerhalb 24 StundenIn der Krise zählt jeder Tag. Dringende Fälle auch schneller.

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