Rosenberg & Kollegen vereint Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer unter einem Dach. Für Geschäftsführer, die handeln – bevor es zu spät ist.
Die meisten Geschäftsführer in der Krise stehen vor demselben Problem: Berater, Insolvenzverwalter und operative Sanierungsverantwortung sind getrennt. Jede Schnittstelle kostet Zeit – die Sie in einer Krise nicht haben.
Rosenberg & Kollegen lösen dieses Problem strukturell. Als spezialisierte Unternehmensberatung haben wir erfahrene Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer fest im Team. Strategie, rechtliche Verfahrensnähe und operative Umsetzung greifen nahtlos ineinander.
Ob StaRUG-Restrukturierung, Insolvenz in Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren – wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg realistisch ist. Und sagen Ihnen offen, wenn kein Verfahren sinnvoll ist.
Ausschließliche Spezialisierung auf Unternehmensrettung. Wir kennen keinen anderen Markt – das bedeutet tieferes Wissen, schnellere Einschätzung und bessere Ergebnisse für Sie.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit stehen alle drei Wege offen. Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer der Handlungsspielraum und desto geringer die persönlichen Haftungsrisiken für Sie als Geschäftsführer.
Rosenberg & Kollegen begleitet Ihr Mandat persönlich von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Kein Übergeben an Junior-Berater. Kein Verlust von Kontext.
Je früher die Krise erkannt wird, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung. Viele Geschäftsführer warten zu lange – mit gravierenden Folgen für Haftung und Handlungsfähigkeit.
Umsatzrückgang, Marktveränderung, Verlust von Schlüsselkunden. Noch keine Liquiditätsprobleme.
Liquiditätsengpässe absehbar. Verhandlungen mit Gläubigern und Banken notwendig.
Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen. Insolvenzantragspflicht innerhalb von 6 Wochen.
Laufende Verbindlichkeiten können nicht mehr bedient werden. Insolvenzantragspflicht tritt sofort ein.
Die grün markierten Phasen bieten den größten Gestaltungsspielraum. Kontaktieren Sie uns, sobald Anzeichen auftreten.
Die richtige Wahl hängt von der Krisenphase, Unternehmensstruktur und verfügbarer Zeit ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist kein Insolvenzverfahren. Es ermöglicht die gerichtlich bestätigte Schuldenrestrukturierung ohne öffentliche Bekanntmachung, ohne Eintragung im Insolvenzregister und ohne Verlust der Geschäftsführungsbefugnis.
Bankverbindlichkeiten über 900.000 € durch StaRUG-Plan reduziert. Kein Insolvenzverfahren, kein öffentlicher Eintrag.
KfW-Darlehen neu geordnet. Tilgungsbelastung um 60 % reduziert. Diskret und ohne Betriebsunterbrechung abgeschlossen.
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung an der Spitze des Unternehmens – ein Sachwalter begleitet das Verfahren, übernimmt aber nicht die operative Kontrolle. Mitarbeitergehälter werden für bis zu drei Monate durch Insolvenzgeld gesichert, was sofort Liquidität freisetzt.
Insolvenzplan einstimmig angenommen. Unternehmen vollständig entschuldet und operativ neu aufgestellt.
85 von 120 Arbeitsplätzen gesichert. Kerngeschäft vollständig erhalten. Verfahren in 8 Monaten abgeschlossen.
Das Schutzschirmverfahren ist die stärkste Ausprägung der Eigenverwaltung. Es bietet der Geschäftsführung bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan zu erarbeiten – unter rechtlichem Schutz vor Einzelzwangsvollstreckungen. Entscheidend: Die Geschäftsführung kann einen Sachwalter vorschlagen.
Betrieb ohne eine Stunde Unterbrechung fortgeführt. Verbindlichkeiten vollständig im Insolvenzplan geregelt.
Sanierungsplan innerhalb von 3 Monaten erstellt und von Gläubigerversammlung angenommen.
Vier strukturelle Vorteile, die in der Krise den Unterschied machen.
Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer arbeiten bei uns im selben Team. Das beschleunigt Entscheidungen, vermeidet Koordinationsverluste und sichert konsistente Strategie von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung.
Eigenverwaltung, Schutzschirm und StaRUG sind nicht Randgebiete unserer Arbeit – sie sind unser einziges Handwerk. Diese Tiefe der Spezialisierung ist der Grund, warum Mandanten mit komplexen Fällen zu uns kommen.
Herr Rosenberg und sein Team führen Ihr Mandat persönlich – von der Erstberatung bis zum Abschluss. Keine Übergabe an Junior-Berater. Keine Informationsverluste durch wechselnde Ansprechpartner.
Wir sagen Ihnen offen, welche Option realistisch ist. Auch wenn die Antwort unbequem ist. Auch wenn sie bedeutet, dass Sie kein Verfahren brauchen. Denn nur wer die Lage klar sieht, kann richtig handeln.
Unsere Ratgeber-Seiten decken alle relevanten Fragen ab – von der ersten Kriseneinschätzung bis zum abgeschlossenen Verfahren.
Alles zur Insolvenz der GmbH – von den ersten Anzeichen bis zum Abschluss des Verfahrens.
Das Verfahren, bei dem die Geschäftsführung die Kontrolle behält – Ablauf, Voraussetzungen, Chancen.
Zur EigenverwaltungAußergerichtliche und gerichtliche Sanierungswege – für Unternehmen, die vor der Insolvenz handeln.
Zur SanierungWas Geschäftsführer wissen müssen: Antragspflichten, Haftungsrisiken, Insolvenzverschleppung.
Professionelle Begleitung durch Experten – wann ein Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll ist.
Zur BeratungWenn Verkauf die bessere Alternative zur Insolvenz ist – M&A in der Krise, GmbH-Verkauf.
Zum Unternehmensverkauf
Seit über 20 Jahren begleiten wir Unternehmer persönlich durch wirtschaftliche Krisen. Was uns unterscheidet: Bei Rosenberg & Kollegen kommen Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer aus einer Hand – ohne Reibungsverluste zwischen Analyse, Verfahren und operativer Umsetzung.
Dadurch erhalten Sie keine isolierte Empfehlung, sondern eine belastbare Gesamtstrategie: wirtschaftlich durchdacht, verfahrenssicher und in der Praxis umsetzbar. Wir sagen Ihnen offen, was Sache ist – auch wenn die Antwort unbequem ist.
Erreichbar Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr – auch abends und am Wochenende, wenn die Situation es erfordert.
Vertrauen entsteht durch Ergebnisse – und durch den Mut, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen.
Kurze Antworten auf die drängendsten Fragen. Alle weiteren Antworten finden Sie in unserem ausführlichen FAQ.
Das StaRUG ist kein Insolvenzverfahren – es gibt keine öffentliche Bekanntmachung und keinen Eintrag im Insolvenzregister. Es funktioniert jedoch nur bei drohender, nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsführung die Kontrolle behält.
Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit sofort (maximal 3 Wochen Frist). Bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen. Bei Insolvenzverschleppung drohen strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung.
Die Erstberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, verschaffen uns ein Bild Ihrer Situation und geben Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung – ohne Verpflichtung und ohne versteckte Kosten.
Ja – bei Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ist die Fortführung des Unternehmens das erklärte Ziel. Viele Mandanten schließen das Verfahren mit einem entschuldeten, operativ neu aufgestellten Unternehmen ab. Die Erfolgsquote hängt stark vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Unverbindlich, diskret und ohne Verpflichtung.
Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr erreichbar.