Rosenberg & Kollegen

GmbH Insolvenz · Sanierung · Eigenverwaltung · StaRUG

GmbH Insolvenz: Handlungsoptionen kennen – rechtzeitig entscheiden

Eine GmbH-Insolvenz ist kein Endpunkt. Mit dem richtigen Verfahren bleibt die Geschäftsführung handlungsfähig, Arbeitsplätze können gesichert und das Unternehmen entschuldet fortgeführt werden. Voraussetzung: frühzeitiges Handeln.

23.900 Firmeninsolvenzen 2025
46,5 % davon Kapitalgesellschaften
+11 % gegenüber Vorjahr

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Marktkontext 2025

GmbH-Insolvenzen auf 10-Jahres-Hoch

2025 hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland den höchsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt erreicht. Für Geschäftsführer bedeutet das: Frühindikatoren ernstnehmen und frühzeitig handeln.

23.900

Firmeninsolvenzen in Deutschland 2025 – höchster Stand seit über 10 Jahren

+11 %

Anstieg gegenüber dem Vorjahr 2024 laut Creditreform-Analyse

46,5 %

Anteil von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) an allen Unternehmensinsolvenzen

3 Wo.

Maximale Frist für den Insolvenzantrag ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (§ 15a InsO)

Quellen: Creditreform Wirtschaftsforschung, Insolvenzstatistik Deutschland 2025; Statista Insolvenzreport 2025.

Wann liegt eine GmbH-Insolvenz vor?

Drei Insolvenzgründe – und unterschiedliche Fristen

Das Insolvenzrecht unterscheidet drei Tatbestände. Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht noch Wahlfreiheit – bei den anderen beiden greift die gesetzliche Antragspflicht mit konkreten Fristen.

§ 17 InsO · Frist: 3 Wochen

Zahlungsunfähigkeit

Die GmbH kann ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Insolvenzantrag sofort, spätestens in 3 Wochen. Kein Aufschub möglich – alle Verfahrensoptionen noch offen.

§ 19 InsO · Frist: 6 Wochen

Überschuldung

Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen und eine positive Fortführungsprognose fehlt. Insolvenzantrag innerhalb von 6 Wochen. Schutzschirmverfahren noch möglich.

§ 18 InsO · Kein Zwang

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Absehbar, dass Verbindlichkeiten künftig nicht mehr bedient werden können. Kein Antragszwang – aber der ideale Zeitpunkt für StaRUG, Schutzschirm oder außergerichtliche Sanierung.

Die 3-Wochen-Frist beginnt mit Kenntnis – nicht mit der formellen Feststellung

Bereits wenn Sie als Geschäftsführer erkennen, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, läuft die Frist – unabhängig davon, ob Ihr Steuerberater dies schriftlich bestätigt hat. Bei Versäumnis drohen Insolvenzverschleppung und persönliche Haftung. Im Zweifel sofort handeln.

Ihre Optionen

Drei Wege aus der GmbH-Insolvenz

Welcher Weg der richtige ist, hängt von der Krisenphase, der Unternehmensstruktur und dem Zeitpunkt ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen – kostenlos und unverbindlich.

Außergerichtlich · nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Restrukturierung nach StaRUG

Kein Insolvenzverfahren, kein öffentlicher Eintrag, kein Insolvenzregister. Schuldenrestrukturierung mit gerichtlicher Bestätigung. Geschäftsführung bleibt vollständig handlungsfähig. Ideal bei Finanzschulden mit gesundem operativem Kern.

Sanierung & Restrukturierung

Insolvenz mit Führungsbehalt

Insolvenz in Eigenverwaltung

Geschäftsführung bleibt an der Spitze. Sachwalter überwacht, übernimmt nicht die Kontrolle. Insolvenzgeld sichert Gehälter für bis zu 3 Monate. Unrentable Verträge rechtssicher kündbar. Ziel: entschuldetes Unternehmen.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Maximale Rechtssicherheit

Schutzschirmverfahren

3 Monate Planungszeit unter Insolvenzschutz vor Einzelzwangsvollstreckungen. Sachwalter kann vom Unternehmen vorgeschlagen werden. Vollständige Handlungsfreiheit in der Planungsphase. Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

GmbH Insolvenzverfahren im Detail

Was passiert mit der Haftung des Geschäftsführers?

Bei rechtzeitiger Antragstellung – besonders bei Eigenverwaltung oder Schutzschirm – wird die persönliche Haftung des Geschäftsführers erheblich reduziert. Wer hingegen zu lange wartet, haftet persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden. Lassen Sie sich frühzeitig absichern.

Ablauf

Wie läuft eine GmbH-Insolvenz in der Praxis ab?

Von der Kriseneinschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens – die wichtigsten Phasen.

1

Phase 1

Kriseneinschätzung

Feststellung ob Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Klärung offener Fristen und noch verfügbarer Verfahrensoptionen.

2

Phase 2

Verfahrenswahl & Vorbereitung

Auswahl des passenden Verfahrens. Erstellung des Sanierungskonzepts und Vorbereitung der Antragstellung. Abstimmung mit Gläubigern wo sinnvoll.

3

Phase 3

Antragstellung

Einreichung beim zuständigen Amtsgericht. Bei Eigenverwaltung gleichzeitiger Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung und ggf. Benennung des Sachwalters.

4

Phase 4

Eröffnungsverfahren

Gericht prüft und sichert. Vorläufiger Sachwalter wird bestellt. Geschäftsführung bei Eigenverwaltung weiterhin tätig. Insolvenzgeld-Antrag wird gestellt.

5

Phase 5

Sanierungsphase

Umsetzung des Sanierungsplans: Gläubigerverhandlungen, Vertragsanpassungen, operative Restrukturierung. Insolvenzgeld entlastet die Liquidität erheblich.

6

Phase 6

Abschluss & Neustart

Abstimmung des Insolvenzplans in der Gläubigerversammlung. Bei Annahme: Unternehmen entschuldet und fortgeführt. Vollständiger Neustart möglich.

Kosten & Zuständigkeit

Was kostet eine GmbH-Insolvenz – und welches Gericht ist zuständig?

Zwei Fragen, die Geschäftsführer regelmäßig stellen – und die konkrete Antworten verdienen.

Kosten eines GmbH-Insolvenzverfahrens

Kostenart Typische Größenordnung
Gerichtskosten 1.500 – 3.000 € (abhängig von der Insolvenzmasse)
Insolvenzverwalter-Vergütung Staffel nach InsVV, typisch 5–25 % der Masse
Sachwalter (Eigenverwaltung) Ca. 60 % der Insolvenzverwalter-Vergütung
Externe Berater Je nach Mandat und Komplexität
Masselose Insolvenz Stundung der Verfahrenskosten möglich
Insolvenzgeld als Liquiditätspuffer

Bei Eigenverwaltung und Regelinsolvenz zahlt die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate vor Verfahrenseröffnung. Das entlastet die Liquidität erheblich und sichert die Mitarbeitergehälter – ohne Aufwand für die GmbH.

Welches Amtsgericht ist zuständig?

Zuständig für das GmbH-Insolvenzverfahren ist das Insolvenzgericht am Sitz der GmbH – in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren eingetragenen Satzungssitz hat.

Bei mehreren Niederlassungen gilt der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit (Hauptverwaltung), nicht unbedingt der Satzungssitz. Bei internationalen Bezügen kann das COMI-Prinzip (Center of Main Interests nach EuInsVO) relevant werden.

Großinsolvenzgerichte wie München, Hamburg, Frankfurt, Köln oder Düsseldorf haben spezialisierte Insolvenzabteilungen und sind für komplexere Verfahren besonders gut aufgestellt. Bei Eigenverwaltungsanträgen spielt die Gerichtswahl und die Sachwalter-Auswahl eine strategische Rolle.

Strategische Gerichtswahl bei Eigenverwaltung

Die Wahl des zuständigen Gerichts und die frühzeitige Abstimmung mit dem Gericht über den Verfahrensweg können den Ausgang erheblich beeinflussen. Wir beraten Sie dazu im Rahmen der Antragsvorbereitung.

Checkliste für Geschäftsführer

Was tun, wenn die GmbH in die Insolvenz gerät?

Frühindikatoren erkennen und richtig handeln – diese Punkte sollte jeder Geschäftsführer kennen.

Frühindikatoren – jetzt handeln

Wenn mehrere Punkte zutreffen, sofort beraten lassen

  • Lieferanten mahnen wiederholt oder stoppen die Lieferung
  • Kontokorrentlinie ist dauerhaft ausgeschöpft
  • Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern können nicht pünktlich gezahlt werden
  • Hausbank hat Kreditlinie gekündigt oder Sicherheiten nachgefordert
  • Liquiditätsplanung zeigt für die nächsten 24 Monate strukturelle Deckungslücken
  • Wesentlicher Kunde oder Auftrag ist ausgefallen
  • Eigenkapital ist aufgezehrt, Bilanzkennzahlen verschlechtern sich

Sofortmaßnahmen als Geschäftsführer

Diese Schritte schützen Sie persönlich und das Unternehmen

  • Keine Zahlungen mehr aus dem Gesellschaftsvermögen ohne Prüfung (§ 64 GmbHG)
  • Liquiditätsstatus schriftlich dokumentieren – Datum und Ausgangslage festhalten
  • Steuerberater informieren und Überschuldungsstatus prüfen lassen
  • Fristen im Blick behalten: 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen bei Überschuldung
  • Spezialisierte Beratung einholen – nicht auf Generalisten verlassen
  • Keine voreiligen Gläubigerzahlungen ohne rechtliche Absicherung (Anfechtungsrisiko)
  • Insolvenzantrag stellen wenn Antragspflicht eingetreten ist

Was wir übernehmen

Unsere Leistungen rund um die GmbH-Insolvenz

Von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens – wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt.

  • Prüfung der Insolvenzreife und Feststellung des Insolvenzgrundes
  • Ermittlung der optimalen Verfahrensvariante für Ihre Situation
  • Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags
  • Antrag auf Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren
  • Begleitung bei Gläubigerverhandlungen
  • Erstellung und Verhandlung des Insolvenzplans
  • Absicherung des Geschäftsführers vor persönlicher Haftung
  • Koordination mit Insolvenzverwalter oder Sachwalter
Drei Disziplinen – ein Team

Bei Rosenberg & Kollegen arbeiten Unternehmensberater, Insolvenzverwalter und Sanierungsgeschäftsführer zusammen. Keine drei verschiedenen Berater – wir koordinieren alle Perspektiven intern und ersparen Ihnen Reibungsverluste und Zeitverlust in einer ohnehin angespannten Situation.

Persönliche Begleitung – keine Delegation

Ihr Mandat wird persönlich von Rosenberg & Kollegen geführt – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Keine Übergabe an Junior-Berater, kein Verlust von Kontext und kein Wechsel des Ansprechpartners.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer zur GmbH-Insolvenz am häufigsten fragen

Haftet der Geschäftsführer persönlich bei einer GmbH-Insolvenz?

Grundsätzlich haftet bei einer GmbH die Gesellschaft – nicht der Geschäftsführer persönlich. Eine persönliche Haftung entsteht jedoch bei Insolvenzverschleppung (zu später Antragstellung), bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung von Gläubigern. Rechtzeitige Antragstellung schützt Sie.

Kann die GmbH nach der Insolvenz weitergeführt werden?

Ja – bei Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ist die Fortführung das erklärte Ziel. Viele unserer Mandanten schließen das Verfahren mit einem entschuldeten, operativ neu aufgestellten Unternehmen ab. Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt stark vom Zeitpunkt der Antragstellung ab: Je früher, desto mehr Optionen.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz in Eigenverwaltung und Regelinsolvenz?

Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung an der Spitze des Unternehmens – ein Sachwalter überwacht, übernimmt aber nicht die Kontrolle. Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Verfügungsgewalt. Eigenverwaltung setzt das Vertrauen der Gläubiger in die Unternehmensführung voraus.

Wie lange dauert ein GmbH-Insolvenzverfahren?

Das hängt vom Verfahren ab. Ein Schutzschirmverfahren mit anschließender Eigenverwaltung dauert typischerweise 6–18 Monate. Eine Regelinsolvenz mit Ziel der Abwicklung kann 2–5 Jahre in Anspruch nehmen. Bei frühzeitiger Einleitung und gutem Sanierungskonzept sind kürzere Verfahren möglich.

Was kostet eine GmbH-Insolvenz?

Die reinen Gerichtskosten bewegen sich abhängig von der Insolvenzmasse typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Hinzu kommt die Vergütung des Insolvenzverwalters oder Sachwalters nach InsVV. Bei fehlender Masse kann eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden. Die Erstberatung bei Rosenberg & Kollegen ist kostenlos.

Welches Amtsgericht ist für die GmbH-Insolvenz zuständig?

Zuständig ist das Insolvenzgericht am Sitz der GmbH – in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Satzungssitz hat. Bei mehreren Niederlassungen gilt der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Wir übernehmen die komplette Vorbereitung und Einreichung für Sie.

Was kostet die Erstberatung bei Rosenberg & Kollegen?

Die Erstberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, verschaffen uns ein Bild Ihrer Situation und geben Ihnen eine ehrliche erste Einschätzung – ohne versteckte Kosten und ohne Verpflichtung zur weiteren Beauftragung.

Referenzen

Das sagen unsere Mandanten

★★★★★
„Herr Rosenberg hat sich sogar Samstagnachmittag für mich Zeit genommen und mich kompetent und fachlich sehr gut beraten. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.“

Sabine H.Geschäftsführerin, Se***** GmbH

★★★★★
„Ausgesprochen kunden- und zielorientiert – er hat mir von weiterer Beratung abgeraten, obwohl es nicht in seinem Interesse war. Das zeigt echte Integrität.“

Karl M.Gesellschafter, Os***** GmbH & Co. KG

★★★★★
„Ein Vollprofi der schnell Zusammenhänge erkennt, klar sagt was Sache ist – auch wenn es unbequem wird – und adäquate Strategien aufzeigt.“

Michael W.CEO, Im***** AG

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