GmbH-Probleme können viele Formen annehmen – von operativen Verlusten über Gesellschafterstreitigkeiten bis zur drohenden Insolvenz. Entscheidend ist das frühzeitige Erkennen und Handeln.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die häufigste Kapitalgesellschaftsform in Deutschland. Sie bietet den Gesellschaftern den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen – das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt.
Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Persönliche Haftung nur in Ausnahmefällen: bewusste Unterkapitalisierung, verbotene Auszahlungen oder Durchgriffsansprüche.
Persönliche Haftung bei: Verletzung der Insolvenzantragspflicht, verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO), Steuerpflichtverletzungen oder sorgfaltswidrigem Verhalten (§ 43 GmbHG).
GmbH-Probleme entwickeln sich selten über Nacht. Typische Krisenzeichen sind sinkende Umsätze, Liquiditätsengpässe, Mahnungen von Lieferanten oder der Rückzug wichtiger Kunden. Entscheidend ist das frühzeitige Erkennen dieser Signale – und konsequentes Handeln.
Marktanteilsverluste, sinkende Rentabilität, Ausrichtungsfehler. Früherkennung ist entscheidend.
Anhaltende Verluste, Aufzehrung des Eigenkapitals, negativer Cashflow.
Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten. Insolvenzreife prüfen – Handlungspflicht!
Droht der GmbH die Insolvenz, stehen mehrere Wege offen:
Wir unterstützen Sie bei der Ursachenanalyse, der Prüfung aller Handlungsoptionen und der Entwicklung eines Sanierungskonzepts. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Grundsätzlich nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Geschäftsführer haften persönlich bei Insolvenzverschleppung, verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife oder sorgfaltswidrigem Verhalten.
Sofortige Liquiditätsanalyse, professionelle Beratung, Insolvenzreife prüfen. Je früher gehandelt wird, desto mehr Optionen: außergerichtliche Einigung, Sanierung, Eigenverwaltung oder reguläres Verfahren.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht noch kein Zwang zur Antragstellung. Es können außergerichtliche Einigungen, StaRUG-Restrukturierung oder ein freiwilliger Insolvenzantrag mit Eigenverwaltung eingeleitet werden.
Unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr erreichbar.