Unternehmen Insolvenz: Wenn Firmen Insolvenz anmelden, kann das eine Reihe unterschiedlicher Gründe haben: Ungünstige Entscheidungen der Geschäftsführung, schlechte Wirtschaftslagen oder unvorhersehbare Marktabsatzveränderungen. Viele Unternehmen haben irgendwann im Laufe Jahre mit Schwierigkeiten zu kämpfen – besonders in der Anfangszeit. Das führt nicht selten zu finanziellen Engpässen und bei einigen sogar zur Zahlungsunfähigkeit.
Die aktuellen Zahlen zu Unternehmen Insolvenzen:
Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Firma bereits Insovenzreife besitzt oder nicht? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie mehr über mögliche Strategien zur Bewältigung ihrer Unternehmenskrise.
Wozu gibt es das Insolvenzverfahren?
Insolvenz bezeichnet den Umstand eines Unternehmens, das seine finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig und rechtzeitig erfüllen kann. Um in dieser Situation einen Wettlauf der Gläubiger zu verhindern, stellt das Insolvenzrecht einen Rahmen zur Verfügung, um Forderungen gleichmäßig zu verteilen.
Das Insolvenzverfahren sorgt dafür, dass das verbleibende Vermögen gerecht unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Damit wird verhindert, dass einige Gläubiger bevorzugt und andere benachteiligt werden. Die Gläubiger können entscheiden, wie das Vermögen des Schuldners verwertet wird, zum Beispiel durch Verwertung des Vermögens bzw. den Verkauf des Unternehmens oder durch Fortführung eines Unternehmens.
In der Regel wird bei der Unternehmen-Insolvenz anders als bei der Verbraucherinsolvenz ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen verwaltet. In manchen Fällen wird die Insolvenz in Eigenverwaltung gewährt, wenn der Schuldner in der Lage ist, die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Die letzten Jahre haben Reformen hervorgebracht, die eine frühzeitige Sanierung von Unternehmen fördern sollen, etwa durch den Insolvenzplan. Dieser ermöglicht es Unternehmen, sich durch gestundete Forderungen oder Ratenzahlungen zu sanieren. Das Unternehmen-Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) von 2020 erlaubt eine frühzeitige, planbasierte Sanierung ohne Insolvenzeröffnung, solange das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist.
Privatpersonen haben die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass ihnen am Ende der Insolvenz die restlichen Schulden erlassen werden, wenn diese nicht im Insolvenzverfahren beglichen werden können. Betroffene sind demnach spätestens 6 Jahre nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wieder schuldenfrei.
Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäfte. Sein vordergründiges Ziel besteht darin, die Forderungen der Gläubiger weitgehend zu befrieden im Rahmen des Insolvenzrechts bzw. der Insolvenzordnung InsO. Dazu bedient er sich aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel. Er kann das Unternehmen auflösen oder es im Rahmen von Schutzschirmverfahren bzw. Sanierung retten. Ein weiteres Mittel ist der Unternehmensverkauf.
Erste Anzeichen, wenn Unternehmen pleitegehen
Die ersten Anzeichen einer möglichen Insolvenz sollten nicht ignoriert werden. Je früher sich Unternehmen bei Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit professionelle Hilfe in Form einer kompetenten Beratung holen, desto besser. Folgende Situationen gelten als Alarmzeichen für Unternehmen:
1. Zahlungsverzug
Dies ist häufig eines der ersten Warnzeichen. Wenn es Ihnen regelmäßig schwerfällt, Ihre Rechnungen pünktlich zu begleichen, könnte das auf ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten hindeuten. Das gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen.
2. Liquiditätsprobleme
Ein Rückgang Ihrer Liquidität und das Fehlen ausreichender finanzieller Rücklagen sind weitere alarmierende Indikatoren. Sind Unternehmen erst einmal überschuldet, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens meist nicht mehr weit. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für solche, die selbstständig sind. Ersteren droht die Privatinsolvenz, letzteren das Insolvenz-Verfahren.
3. Anhaltender Geschäftsrückgang
Ein kontinuierlicher Rückgang der Geschäftstätigkeit einer GmbH über einen längeren Zeitraum kann ebenfalls auf eine drohende Insolvenz hinweisen.
4. Erhöhte Kreditaufnahme
Wenn Sie zunehmend Kredite aufnehmen müssen, um Ihre laufenden Ausgaben zu decken, ist das ein deutliches Warnsignal.
5. Unbezahlte Steuern
Schwierigkeiten bei der Begleichung Ihrer Steuern können ebenfalls auf eine bevorstehende Insolvenz hindeuten.
Unser Tipp:
Bei ersten Anzeichen einer Pleite zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind darauf spezialisiert, Unternehmen in schwierigen Situationen zu unterstützen oder Unternehmen zu sanieren. Wir helfen Ihnen dabei, die Anzeichen zu erkennen und bewährte Strategien zu nutzen, um die finanziellen Probleme zu lösen und eine Insolvenz abzuwenden.
Sollten Sie in einer wirtschaftlichen Krise stecken, zögern Sie nicht, unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und zeigen Ihnen erste Lösungswege auf.
Welche Rechtsform ist besonders von Insolvenz betroffen?
Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2023 insgesamt 19.800 vorläufige Insolvenzverfahren von Unternehmen eröffnet, was einen Anstieg von 34,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Eine genauere Betrachtung der Insolvenzen nach der Rechtsform zeigt, dass vor allem Einzelunternehmen besonders stark betroffen sind. Sie machen 45,2 Prozent der Unternehmensinsolvenzen aus.
Dies liegt vor allem daran, dass Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens haften, was bedeutet, dass sie im Falle einer Insolvenz nicht nur ihr Unternehmen, sondern auch ihr Privatvermögen verlieren können.
An zweiter Stelle steht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die 37,7 Prozent der Insolvenzen betrifft. Bei einer GmbH haftet die Gesellschaft lediglich mit ihrem Stammkapital, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Das schützt die Gesellschafter vor persönlicher Haftung.
Dennoch sind sie verpflichtet, strenge gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, wie die Erstellung eines Jahresabschlusses oder die rechtzeitige Meldung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Verpassen Sie Fristen, drohen Ihnen Strafen wegen Insolvenzverschleppung. Bei Vergehen haften auch sie mit ihrem Privatvermögen.
Die verbleibenden 17,1 Prozent der Unternehmensinsolvenzen verteilen sich auf andere Rechtsformen, wie etwa Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Personengesellschaften. Jede dieser Rechtsformen bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich, die Aspekte wie Haftung, Besteuerung und Organisation betreffen.
Wer ist berechtigt, für ein Unternehmen Insolvenz zu beantragen?
Die Unternehmens-Insolvenz – auch als Regelinsolvenz bekannt – ist anzumelden, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Den Antrag für die Unternehmens-Insolvenz können Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Gesellschaften stellen. Es gibt einen Eigenantrag sowie einen Fremdantrag.
Der Insolvenzantrag ist entweder von den Unternehmensinhabern (Eigenantrag) oder den Geschäftsführern zu stellen – bei einer GmbH, nachdem die Gesellschafter ihre Zustimmung erteilt haben. Ebenso haben Gläubiger und Gläubigerinnen das Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen (Fremdantrag). Im Fall einer allenfalls drohenden Zahlungsunfähigkeit ist es Gläubigern jedoch verwehrt, einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zu stellen, da ihnen in diesem Szenario das Antragsrecht nicht zusteht.
Prinzipiell ist jeder Gläubiger berechtigt, einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht zu stellen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings haben Gläubiger wie Sozialversicherungsträger oder Finanzämter den Vorteil, dass sie den Eröffnungsgrund der Insolvenz durch die Vorlage entsprechender Leistungsbescheide oder anderer relevanter Dokumente nachweisen können.
Das entspricht einer titulierten Forderung gegenüber Schuldnerinnen und Schuldner. Private Gläubiger werden daher aufgrund der hohen Anforderungen nur in Ausnahmefällen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen.
Wann muss ein Unternehmen Insolvenz beantragen?
Als Unternehmer bzw. Unternehmerin sind Sie per Gesetz verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens zu stellen. Dabei gibt es noch einige Nuancierungen:
- Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit muss der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb von drei Wochen gestellt werden. Maßgeblich für die Frage nach einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit ist die Fälligkeit der Verbindlichkeiten.
- Bei Eintritt der Überschuldung gibt Ihnen der Gesetzgeber 6 Wochen Zeit.
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Dennoch sind Sie dazu angewiesen, o.g. Fristen nicht auszuschöpfen und bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit unverzüglich zu handeln. Die Anmeldung der Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht erfolgt unter Angabe eines sogenannten Eröffnungsgrundes, der den Anlass für die Insolvenz (auch als Insolvenzgrund bezeichnet) darstellt. Es wird empfohlen, nicht zu lange mit der Antragstellung zu warten, um sich nicht der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen.
Wie läuft die Unternehmens Insolvenz ab?
Sobald ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und das Insolvenzverfahren angestoßen wird, läuft die Unternehmensinsolvenz. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Die Insolvenzgerichte stellen in der Regel Antragsformulare online zur Verfügung, die heruntergeladen werden können. Es wird zwischen zwei Arten von Insolvenzverfahren unterschieden:
- Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen
- Regelinsolvenzverfahren für juristische Personen
Dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind ein Vermögensverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Gläubiger und Schuldner beizufügen. Bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist, besteht die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen. In der Regel entscheiden die Gerichte innerhalb von vier bis sechs Wochen über die eingereichten Anträge.
Wenn der Antrag akzeptiert wird, erfolgt eine Insolvenzbekanntmachung. Damit wird die Unternehmensinsolvenz im Insolvenzregister veröffentlicht. Dieses Register ist für jeden online einsehbar. Wird der Antrag vom Gericht als unbegründet oder mangels Masse abgelehnt, müssen die Antragsteller und Antragstellerinnen die Verfahrenskosten tragen.
Eine Ablehnung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Bei juristischen Personen führt eine Ablehnung des Insolvenzantrags zur Auflösung und Löschung aus dem Handelsregister. Natürliche Personen hingegen werden gemäß § 26 Abs. 2 InsO ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Der Eintrag wird nach fünf Jahren gelöscht.
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Genauer Ablauf Unternehmen Insolvenz
Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen bei der Firmeninsolvenz.
- Für juristische Personen gibt es drei Phasen: die Einleitung, die Durchführung und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
- Einzelunternehmer, Freiberufler, Freelancer und Solo-Selbstständige zählen zu den natürlichen Personen und durchlaufen zusätzlich eine Wohlverhaltensperiode.
Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren und bestimmt bei juristischen Personen wie beispielsweise einer GmbH einen unabhängigen Insolvenzverwalter oder eine Insolvenzverwalterin, die die Schulden des Unternehmens sowie die Insolvenzmasse ermittelt. Diese Masse umfasst alle verbleibenden Zahlungsmittel des Unternehmens, darunter auch Eigenkapital und während des Verfahrens erworbenes Vermögen.
Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin erstellt zudem die Insolvenztabelle, in der alle angemeldeten und überprüften Forderungen der Gläubiger aufgeführt sind. Alternativ kann im Rahmen der Insolvenzordnung auch eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt werden. In diesem Fall verwaltet das schuldnerische Unternehmen die Insolvenzmasse selbst – jedoch unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters bzw. einer Sachverwalterin.
Ziel dieser Regelung ist es, das unternehmerische Wissen bestmöglich für eine Sanierung des Unternehmens zu nutzen. Natürliche Personen müssen ihr pfändbares Vermögen im Verfahren zur Verfügung stellen, während unpfändbares Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt geschützt bleibt. Um die Chancen zu erhöhen, dass Freiberufler und Selbstständige der Zahlungsverpflichtung ihrer Schulden zumindest teilweise nachkommen können, dürfen sie während des Verfahrens weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Nach Offenlegung der finanziellen Lage des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter wird in einer Gläubigerversammlung beschlossen, wie die Schulden auf faire Weise beglichen werden können. Nach der Verteilung der Insolvenzmasse wird das Verfahren vom Gericht aufgehoben. Alternativ prüft die Gläubigerversammlung die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung.
Wenn die Aussicht auf eine Rettung des Unternehmens gut ist, wird im Rahmen eines Insolvenzplans eine individuelle Lösung erarbeitet, die von den üblichen Regelungen einer Regelinsolvenz abweicht. Dieser Plan muss einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Wenn die Gläubigerversammlung dem Plan zustimmt, wird das Gericht über die Bestätigung des Insolvenzplans entscheiden. Ist der Plan rechtskräftig, sind die festgelegten Regelungen für alle Beteiligten bindend. Wenn keine Aussicht auf eine Sanierung besteht, erfolgt nach der Verteilung der Insolvenzmasse die Auflösung des Unternehmens.
Wie lange dauert das Verfahren, wenn Unternehmen Insolvenz anmelden?
Die Dauer eines Insolvenzverfahrens ist nicht festgelegt und variiert je nach den spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls. Im Durchschnitt dauert ein Insolvenzverfahren bei Unternehmensinsolvenzen vom Antrag auf Insolvenz bis zum Abschluss etwa drei Jahre, wobei diese Laufzeit typischerweise bei kleineren Unternehmen mit einer kurzfristigen Fortführung des Betriebs zu erwarten ist.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Insolvenzverfahren zehn Jahre oder länger andauern. Dies liegt häufig an umfangreichen rechtlichen Auseinandersetzungen zur Durchsetzung von Forderungen, die oftmals mehrere Instanzen durchlaufen, darunter Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof, sowie möglicherweise anschließende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Insolvenzverwalter sind stets bemüht, die Dauer des Verfahrens so kurz wie möglich zu halten. Um längeren Laufzeiten entgegenzuwirken, werden in der Regel, sofern ausreichend Masse vorhanden ist, Abschlagszahlungen auf die Insolvenzquote vorgenommen, sodass die Gläubiger schon vorab Zahlungen auf ihre festgestellten Forderungen erhalten können.
Letztlich hängt die Verfahrensdauer auch davon ab, wie lange die Schlussrechnungsprüfung beim Gericht in Anspruch nimmt und ob externe Sachverständige zur Überprüfung hinzugezogen werden.
Ist die Sanierung bei insolventen Unternehmen möglich?
Eine Sanierung ist auch für zahlungsunfähige Unternehmen möglich. Wir empfehlen allerdings, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen bzw. Ihr Unternehmen insolvent ist. Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen:
- Die Firmensanierung lässt sich in der Insolvenz durchführen.
- Eine Sanierung bietet die Möglichkeit, zahlungsunfähige Unternehmen von der Auflösung und Löschung zu bewahren.
- Mithilfe der Unternehmens-Sanierung lassen sich Zahlungsunfähigkeit überwinden und schwarze Zahlen schreiben.
- Eine Restrukturierung ist nur bei einer positiven Fortführungsprognose zu empfehlen.
- Bei der Sanierung stehen organisatorische, betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Maßnahmen im Vordergrund.
Die Unternehmenssanierung hat das Ziel, eine drohende Zerschlagung des insolventen Betriebs zu vermeiden – und zwar durch:
- Verbesserung der Unternehmensstruktur und -organisation.
- Erwirtschaften von Gewinn, um die Existenz des Unternehmens zu sichern.
- Ein umfangreiches Sanierungskonzept zur Vermeidung einer Insolvenz.
Welche Sanierungsschritte nötig sind, hängt von der jeweiligen Situation der Firma ab. Die Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Fortbestehensprognose positiv ausfällt. Es müssen also gute Chancen bestehen, den Betrieb erfolgreich aus der Krise zu führen. Es ist entscheidend, dass die Sanierungsmaßnahmen nicht nur einen einzelnen Bereich des Unternehmens betreffen, sondern auf mehreren Ebenen ansetzen. Eine erfolgreiche Firmensanierung erfordert ein umfassendes Konzept, das auf die langfristige Neuausrichtung des Unternehmens abzielt.
Bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen ist stets die bestehende Struktur und Organisation des Unternehmens zu berücksichtigen:
- Unternehmensorganisation: Die Restrukturierung und Optimierung der internen Abläufe und der Aufbauorganisation sowie eine Verbesserung der Führungskultur und des Verhaltens der Geschäftsführung.
- Unternehmensstrategie: Die Motivation der Mitarbeiter sowie eine transparente Kommunikation.
Sanierungsmaßnahmen, die auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet sind, setzen die Bereitschaft zu notwendigen Umstrukturierungen und Veränderungen voraus. Nur so kann die Existenz des Unternehmens gesichert und eine drohende Zahlungsunfähigkeit verhindert werden. Es gibt eine Vielzahl an möglichen Maßnahmen, die ein Unternehmen in der Krise ergreifen kann. Dabei liegt der Schwerpunkt der Firmensanierung auf betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten.
Mögliche Maßnahmen für eine Restrukturierung oder Sanierung umfassen unter anderem:
- Verhandlungen mit Gläubigerinnen und Gläubigern zur Schuldenbereinigung, etwa durch Stundung von Zahlungen, vorläufige Ratenvereinbarungen oder Teilverzicht auf offene Forderungen.
- Portfolio Sanierung durch eine Überprüfung und Restrukturierung der Produktpalette sowie eine Konzentration auf die Kerngeschäftsfelder.
- Finanzielle Stabilisierung durch den Verkauf von nicht benötigten Vermögenswerten oder Kapitalumwandlungen.
Bürgschaften durch andere Unternehmen. - Neuorganisation der Geschäftsführung mit dem Ziel einer zielgerichteten und konsequenten Unternehmensführung.
- Fremdfinanzierung durch Banken und Gläubiger.
- Eine Fusion mit einem anderen Unternehmen.
- Reduzierung des Unternehmens durch die Auflösung von Abteilungen.
Gerne erläutern wir Ihnen die Sanierung, wenn Unternehmen Insolvenz anmelden. Nutzen Sie dafür einfach unsere kostenlose Erstberatung.
Lässt sich die Firmen Insolvenz vermeiden?
Eine Firmen-Insolvenz ist in vielen Fällen vermeidbar, denn neben finanziellen Belastungen gehören häufig strategische Fehlentscheidungen des Managements zu den häufigsten Ursachen für eine Unternehmenskrise. Diese können zu einer strategischen Krise führen, die oft erst im Verborgenen schlummert.
Zu diesem Zeitpunkt sind weder das Management noch die Finanzierer, Lieferanten, Gesellschafter oder der Aufsichtsrat alarmiert oder erkennen die Ursachen der Krise als existenzbedrohend an. Erst wenn zum Beispiel Auftragsverluste oder Rückgänge bei Bestellungen eintreten, wird die Krise intern spürbar.
In der Phase der Ertragskrise sind die negativen Auswirkungen bereits deutlich sichtbar und auch von außen wahrnehmbar. Oft fällt es den Unternehmern in diesem Stadium schwer, die wahren Ursachen der Krise zu identifizieren. Geplante Umsatz- und Gewinnziele können nicht mehr erreicht werden.
Solche Umsatzeinbußen führen schnell zu einer Liquiditätskrise. Fehlen liquide Mittel, entstehen rasch Rückstände bei Löhnen, Gehältern, beim Finanzamt oder bei den Krankenkassen, was im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Unternehmens führen kann. Das frühzeitige Erkennen einer Unternehmenskrise verhindert, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen.
Um eine Krise erfolgreich zu bewältigen, ist es entscheidend, die Anzeichen einer drohenden Insolvenz frühzeitig zu erkennen, sie klar zu benennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Je früher dieser Schritt erfolgt, desto besser.
Bei folgenden Anzeichen sollten Sie handeln:
- Trotz ausreichender Aufträge bleibt der Gewinn aus.
- Der Gewinn reicht nicht mehr aus, um den kalkulierten Unternehmerlohn zu decken.
- Es wird regelmäßig mehr Geld entnommen, als eingenommen wird.
- Das Geschäftskonto ist kontinuierlich überzogen.
- Rechnungen werden nur noch verspätet beglichen.
- Wichtige Zahlungen (z. B. an Krankenkassen oder Finanzamt) werden nicht mehr rechtzeitig geleistet.
So gehen Sie der Unternehmens Insolvenz aus dem Weg
Treten Probleme wie oben genannt auf, werden häufig falsche Maßnahmen ergriffen. Statt aktiv zu handeln, wird versucht, die Situation zu ignorieren oder durch kurzfristige Mittel wie das Zusammenkratzen von Geld oder die Einsparungen an falschen Stellen zu überwinden. Diese Maßnahmen führen oft nur zu einer kurzen Entlastung. Stattdessen sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern gezielt die Ursachen der Krise untersuchen.
Hierbei sollten Sie die Unterstützung eines professionellen Beraters nutzen. Ein Frühwarnsystem kann ebenfalls dabei helfen, eine Insolvenz zu verhindern. Ein solches System umfasst nicht nur eine gut organisierte Buchhaltung und eine sorgfältige Unternehmensplanung mit entsprechendem Controlling, sondern auch die kontinuierliche Beobachtung des Marktgeschehens und die regelmäßige Prüfung auf mögliche Krisenanzeichen.
StaRUG: Frühwarnsystem aktivieren
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) setzt ebenfalls auf ein Frühwarnsystem, um eine drohende Krise frühzeitig zu identifizieren. Ziel des StaRUG ist es, Unternehmen in Not die Möglichkeit zur Sanierung zu geben, bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt.
Eine Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist allerdings, dass weder akute Zahlungsunfähigkeit noch Überschuldung eingetreten sind, jedoch eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht. Das Ziel des StaRUG ist es, Krisen frühzeitig zu erkennen und mit den dort vorgesehenen Sanierungsinstrumenten gegenzusteuern.
Ein zentraler Bestandteil dabei ist der Restrukturierungsplan des Schuldners, in dem die notwendigen Sanierungsmaßnahmen festgehalten werden. Zur Erreichung eines Ausgleichs mit den Gläubigern kann auch eine Sanierungsmoderation eingesetzt werden, bei der ein neutraler Moderator zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern vermittelt.
Das Frühwarnsystem im StaRUG orientiert sich an den anerkannten Krisenstadien, die bis zur Insolvenzreife durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen können. Entscheidend ist es, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen, die eine negative Abweichung von den Unternehmenszielen zur Folge haben könnten. Unternehmer, die auf ein Frühwarnsystem verzichten, setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus, weil sie potenzielle Risiken nicht rechtzeitig identifizieren.
Risikomanagement bei Firmeninsolvenz
Das Risikomanagement im Zusammenhang mit der Insolvenz von Unternehmen bezieht sich auf die
- Identifikation
- Bewertung
- Steuerung
von Risiken, die das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage bringen könnten. Ziel ist es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren und die finanziellen Ressourcen so zu steuern. Nur so kann eine Insolvenz erfolgreich vermieden oder abgefedert werden. Ein effektives Risikomanagement hilft dabei, die Unternehmensstabilität zu sichern und rechtzeitig auf kritische Entwicklungen zu reagieren.
Das Risikomanagement vollzieht sich in verschiedenen Schritten:
- Risikoidentifikation.
- Risikoanalyse, die eine Untersuchung des vorliegenden Ursache-Wirkung-Komplexes umfasst.
- Risikoreduzierende Maßnahmen: Risikominderung, Risikoteilung, Schadensverhütung, Risikorückstellungsbildung, Schadenskostenüberwälzung und noch einige andere.
Beim Risikomanagement im Zusammenhang mit der Insolvenz von Unternehmen geht um alle Risiken, die die Existenz und die erfolgreiche Fortführung des Unternehmens gefährden. Gibt es im Unternehmen kein geeignetes Risikomanagement, ist die Existenz der Firma langfristig gefährdet, denn Chancen und Risiken gehören zum Unternehmensalltag.
Auch wenn Geschäftsführer getreu ihrer Natur lieber positiv in die Zukunft schauen, anstatt alles durch die Risiko-Brille zu betrachten, bedeutet Risikomanagement kein Ausbremsen, sondern eine wertvolle Bereicherung. Es bewahrt die Firma von langfristigen Schäden und stellt ein wirkungsvolles Frühwarnsystem dar.
Sollten Sie bezüglich des Risikomanagements Ihrer Firma Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team aus kompetenten Beratern gerne zur Verfügung. Nutzen Sie für ein erstes Gespräch gerne die kostenlose Erstberatung.
Welche Auswirkungen hat es, wenn Unternehmen Insolvenz anmelden?
Die Einleitung der Unternehmens Insolvenz und die Bestellung eines Insolvenzverwalters haben weitreichende Folgen. Der Insolvenzprozess beginnt mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts, das den Insolvenzantrag offiziell annimmt. Sobald der Richter diesen Beschluss unterzeichnet, wird das Vermögen des Schuldners beschlagnahmt. Laut § 80 der Insolvenzordnung verliert der Schuldner mit diesem Schritt das Recht, weiterhin über sein Vermögen zu verfügen.
Die Kontrolle über das Vermögen geht nun auf den Insolvenzverwalter über. Wenn Schuldner dennoch eine Verfügung über ihr Vermögen treffen, ist diese rechtlich nicht gültig. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies:
- Angenommen, Schuldner haben eine Forderung über 5.000 EUR gegen A. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens treten sie diese Forderung an B ab. B verlangt daraufhin von A die Zahlung.
In diesem Fall kann A die Zahlung an B verweigern, da die Abtretung der Forderung an B ungültig war. B konnte die Forderung nicht übernehmen, weil die Schuldner aufgrund des Verfügungsverbots nicht berechtigt waren, diese zu übertragen. Folglich ist es ausschließlich der Insolvenzverwalter, der die Zahlung von A fordern kann. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist es Gläubigern ebenfalls untersagt, im Rahmen der Einzelzwangsvollstreckung auf das Vermögen der Schuldner zuzugreifen.
Diese Regelung verhindert, dass die Gläubiger in einen Wettlauf treten. Ein zentrales Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger zu gewährleisten (Prinzip der Gläubigergleichbehandlung).
Gläubiger, die noch Ansprüche gegenüber dem Schuldner haben, müssen ihre Forderungen in der Insolvenztabelle eintragen und hoffen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um eine anteilige Rückzahlung (Insolvenzquote) zu ermöglichen.
Vorsicht vor Insolvenzverschleppung
Wenn Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt, begeht er Insolvenzverschleppung – eine strafbare Handlung. Die Konsequenzen können eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sein. Ein Anwalt kann in einer solchen Situation helfen, die Insolvenzverschleppung zu vermeiden oder Strafen zu reduzieren.
Vermeiden Sie die Gefahren einer Insolvenzverschleppung und nehmen Sie rechtzeitig Hilfe in Anspruch. Der erste Schritt wäre unsere kostenlose Erstberatung. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem bundesweiten Netzwerk aus Steuerberatern und Fachanwälten in der Krise zur Seite.