Insolvenzverwaltung
In Zeiten einer Unternehmenskrise sind die Anstrengungen von Managern und Gesellschaftern nicht in jedem Fall ausreichend, um das Unternehmen zurück auf die Erfolgsspur zu bringen. Das Ausbleiben von Zahlungen erschöpft die Geduld der Gläubiger. Und spätestens mit der Zahlungsunfähigkeit kommt es zur Insolvenz. Noch vor Jahren war die Schließung des Unternehmens die logische Folge. Heute kann es die Chance auf einen Neuanfang bedeuten. Dafür müssen Unternehmensführungen diese Chance erkennen und die Insolvenz als Lösung für eine Unternehmenskrise frühzeitig als Option in Betracht ziehen. Die Strategien können unterschiedlich aussehen: Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren oder die Planung und Überwachung von Verfahren durch erfahrene Sachwalter oder Insolvenzverwalter. Sie eröffnen Gläubigern und Unternehmen zusätzliche Perspektiven. Aufgrund ihrer Erfahrungen führen sie Unternehmen kompetent durch Krisenzeiten. Gegenüber Gerichten ermöglichen sie die transparente und sachgemäße Durchführung von Insolvenzverfahren. Damit gewährleisten sie den Erhalt von Unternehmen nach der Krise.
Unsere Kernkompetenzen im Zuge der Insolvenzverwaltung
Sachwaltung in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Im Jahr 2012 wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) in Deutschland eingeführt. Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Form der Eigenverwaltung dar. Bei frühzeitiger Antragstellung und fundierter Begründung bietet das Schutzschirmverfahren Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, einem regulären Insolvenzverfahren vorzubeugen. So erhalten Unternehmen die Chance, Vollstreckungsmaßnahmen zu entgehen. Voraussetzung für die Anordnung eines Schutzschirmverfahrens ist die Liquidität des Unternehmens und die Möglichkeit eines Sanierungserfolgs.
Unter Aufsicht eines Sachverwalters und aufgrund zusätzlicher Unterstützung erfahrener Sanierungsexperten darf die Geschäftsführung das Unternehmen selbstständig aus der Krise führen. Ein Gericht kann den Vorschlag für einen Sachverwalter nur bei fehlender Erfahrung, mangelnder Eignung oder beim Bestehen von Abhängigkeiten ablehnen. Die Aufgaben des Sachverwalters bestehen unter anderem in der Überwachung der Geschäftsführung, der Entgegennahme von Forderungsanmeldungen und der Einrichtung einer Insolvenztabelle. Zusätzlich ist bei außergewöhnlichen Geschäften die Zustimmung des Sachverwalters notwendig – wenn diese beispielsweise den üblichen Geschäftsbetrieb deutlich übersteigen. Bei unseren Sachverwaltern handelt es sich ausschließlich um erfahrene Insolvenzverwalter. Sie überwachen den Schuldner und das Verfahren. Außerdem stellen die Insolvenzverwalter die rechtskonforme Geschäftsführung gegenüber dem Gericht sicher.
Insolvenzverwaltung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das zuständige Gericht den Insolvenzverwalter. In Deutschland ist es üblich, zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Überprüfung der Sanierungschancen des Unternehmens zunächst eine vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu ernennen. Stellt dieser einen ausreichenden Umfang der Insolvenzmasse fest, eröffnet das Gericht üblicherweise drei Monate nach Antragstellung das Insolvenzverfahren.
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung, um die Ziele des Verfahrens zu umzusetzen. Er trifft Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens einschließlich der Verwertung des Schuldnervermögens und der Verteilung der Erlöse an die Gläubiger.
Die Erfahrung und Einstellung des Insolvenzverwalters und seines Teams haben maßgeblich Einfluss auf die Sanierungschancen einer Unternehmensinsolvenz. Zusätzlich entscheiden diese über die Aussichten der Gläubiger, eine möglichst hohe Quote für ihre Forderungen zu erhalten. Das kaufmännische Gespür und der wirtschaftliche Sachverstand sowie das Vertrauen der Gerichte in die Arbeit des Insolvenzverwalters schaffen optimale Rahmenbedingungen, um das Unternehmen durch das Verfahren und aus der Insolvenz zu führen.
In zahlreichen Insolvenzverfahren gelang es Rosenberg und Kollegen hohe Insolvenzquoten zu erzielen. Im Interesse der Gläubiger streben wir stets das optimale Ergebnis an. Bei den Anwälten aus unserem Netzwerk handelt es sich um häufig bestellte Insolvenzverwalter, die komplexe Unternehmensverfahren kompetent begleiten.
Erstellung von Insolvenzplänen
Für Unternehmen, die sich bereits in der Insolvenz befinden bzw. für die dahinter stehende Gesellschaft ist der Insolvenzplan ein bedeutendes Instrument bei der Sanierung eines Unternehmens. Mithilfe des Insolvenzplans kommt es zur Festlegung einer Quote und einem Vergleich mit den Gläubigern, vorausgesetzt es wurden eine solide Situationsanalyse und situationsgerechter Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Im Insolvenzplan wird eine Beschreibung der Maßnahmen gefordert, die während des Insolvenzverfahrens bereits durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden sollen, um die formulierten Planziele zu erreichen. Zusätzlich bedarf es einer Erläuterung, sollte das Unternehmen statt der Sanierung des alten Rechtsträgers durch Liquidation, durch übertragende Sanierung oder anderweitig verwertet werden.
Der Insolvenzplan beschreibt, in welchem Maße sich die geplante Strategie auf die Befriedigung der Gläubiger und die Rechte der Anteilsinhaber auswirkt. Insbesondere die Änderungen von Rechtsstellungen der einzelnen Beteiligten bei Durchführung der Maßnahmen muss der Insolvenzverwalter benennen und erläutern. Abschließend bevollmächtigt der Insolvenzplan den Verwalter, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.
Für die Ausarbeitung eines soliden Insolvenzplans ziehen wie unsere Experten aus den Bereichen Steuern oder Arbeits- und Gesellschaftsrecht aus unserem deutschlandweiten Netzwerk heran. Zusätzlich werden die Insolvenzpläne durch unsere Betriebswirte aus dem Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung auf ihre Durchführbarkeit geprüft. Damit können die von uns erstellten Insolvenzpläne den vielfältigen Interessen gerecht und in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir in der Lage, sachlich und zielorientiert Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, und deren Zustimmung einzuholen. Dafür bringen wir das erforderliche Maß an Fingerspitzengefühl und Erfahrung mit.
Fortführung von Unternehmen/Betrieben in Insolvenz
Um ein Unternehmen während eines Insolvenzverfahrens fortzuführen, sind unternehmerisches Denken und zugleich die Berücksichtigung rechtlicher Details von großer Wichtigkeit. Die kaufmännische Prägung der Insolvenzverwaltung und entsprechende Erfahrungen aus der Betreuung von Unternehmensinsolvenzen sind dafür entscheidend. Das Ziel aller Maßnahmen von Sanierung und Restrukturierung ist die Fortführung des Unternehmens.
Faktoren für den Erfolg sind eine umfassende Analyse der Fortführungsperspektiven sowie die Einbindung des vorhandenen Personals und die kontinuierliche Kommunikation mit allen relevanten Zielgruppen. Hinzu kommt die konsequente Umsetzung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen bis hin zum Verkauf von Unternehmenswerten.
Bei der Fortführung des Unternehmens stehen der Werterhalt und die Befriedigung der Interessen aller Gläubiger im Vordergrund. Gleichzeitig wird dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive ermöglicht. Insbesondere dann, wenn ein treuer Kundenstamm oder ein wettbewerbsfähiges Produkt vorhanden sind. Dafür ist es notwendig, die Ursachen der Krise zu beseitigen und das Unternehmen so zu restrukturieren, dass es wieder wettbewerbsfähig werden und dauerhaft auf die Erfolgsspur zurückkehren und kann. Gelingen kann dies nur durch eine stringente Führung des Insolvenzverfahrens. Der grundsätzliche Anspruch, den die von und bestellten Insolvenzverwalter an ihre Arbeit haben, lautet: Unternehmenserhalt statt Abwicklung.
Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
Kernaufgabe des Insolvenzverwalters ist die Überprüfung von Zahlungsströmen auf rechtmäßige Verwendung. Dafür muss er nach den Regeln der Insolvenzordnung bestimmte Rechtshandlungen wie etwa unzulässige Zahlungen in der Krise anfechten und dadurch rückgängig machen. Infolge dessen werden diese Leistungen zurückgewährt.
Das unterstützt das Anwachsen der Insolvenzmasse zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger eines insolventen Unternehmens. Im Zuge dieser komplexen Rechtsthematik sind Erfahrung, Fachwissen und profunde Kenntnisse der Rechtsprechung Voraussetzungen, um Anfechtungsansprüche durchzusetzen. Insbesondere die Geltendmachung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen, etwa gegen Geschäftsführer oder Vorstände insolventer Gesellschaften stellt so eine komplexe Thematik dar. Die Insolvenzverwalter von Rosenberg und Kollegen erfüllen diese Voraussetzungen vollumfänglich.
Es gibt eine ganze Reiche von Vergehen, die im Rahmen einer Insolvenz geprüft werden. Dazu gehören unter anderem: Insolvenzverschleppung, sorgfaltswidriges Verhalten oder aber der Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften. Gemeinsam mit unseren Experten aus dem Geschäftsfeld Rechtsberatung analysieren wir die jeweiligen Geschäftsvorfälle eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit den internen Vorgaben des Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen und setzen diese um.
Führung von regionalen und überregionalen Verfahren
Sowohl kleine als auch mittelständische oder große Unternehmen können in finanzielle Schwierigkeit geraten. Insolvenzverfahren für diese Unternehmen verlaufen je nach Unternehmensgröße häufig unterschiedlich. Dabei kann es sich um regionale Verfahren kleinerer oder mittelständischer Unternehmen handeln, die in der Region verwurzelt sind. Hierbei ist es wichtig, dass die Insolvenzverwaltung sich mit den regionalspezifischen Besonderheiten auskennt und diese berücksichtigt. Das betrifft übrigens auch die meisten Verbraucherverfahren.
Immer häufiger ist die moderne Arbeitswelt jedoch durch überregionale Verflechtungen gekennzeichnet. Daraus folgend gibt es vermehrt Verfahren mit einem überregionalen oder sogar grenzüberschreitenden Bezug. Insbesondere in diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn die Insolvenzverwaltung an mehreren Standorten vertreten ist. So kann der Insolvenzverwalter seine Teams vor Ort bemühen und die Verfahrensbearbeitung beschleunigen.
Wir von Rosenberg und Kollegen können eine effiziente Bearbeitung von Verfahren garantieren. Dies gilt besonders für überregionale Verfahren, da wir in Deutschland über ein breit aufgestelltes bundesweites Netzwerk verfügen.
Unser Qualitätsversprechen

Die Verwalter und Teams von Rosenberg und Kollegen leisten mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihren Erfahrungen einen entscheidenden Beitrag, um Forderungen von Gläubigern auszugleichen, Verbraucher zu entschulden und das wirtschaftliche Überleben von Unternehmen zu realisieren.
Als in den Regionen verankerte Insolvenzverwalter mit Mehrfachqualifikationen und überregionalen Kontakten sind wir von Rosenberg und Kollegen dazu in der Lage, dem hohen Anspruch aus Theorie und Praxis gerecht zu werden.
Dafür sorgen nicht zuletzt ständige Weiterbildungen als Voraussetzung für eine kompetente Arbeitsweise.
Dadurch konnten und können wir in jedem Verfahren die Umsetzung unseres hohen Service- und Qualitätsanspruchs garantieren. Das betrifft sowohl die telefonische Erreichbarkeit, die Bearbeitung der Verfahren unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, die Bereitstellung von Verfahrensinformationen für Gläubiger und Gerichte über das Internet (Gläubiger- und Gerichtsinformationssysteme) oder die Zertifizierung unserer Bearbeitungsroutinen und Verfahrensdokumentationen.
Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung aller Vorgänge können wir unseren Kunden und Geschäftspartnern die einwandfreie Qualität unserer Arbeit garantieren.

Wir führen Sie durch die Unternehmenskrise
Unsere Prämissen lauten
• Massenmehrung durch lückenlose Analyse
• Werterhaltung durch Betriebsfortführung
• Geltendmachung insolvenzrechtlicher Ansprüche
Wir haben in jedem Verfahren ein klares Ziel vor Augen: Das beste Ergebnis für alle Beteiligten.
GmbH Probleme lösen
Das sagen unsere Kunden:



