FAQ – Ihre Fragen, unsere Lösungen
Allgemeine Fragen
Was unterscheidet Sie von klassischen Insolvenzverwaltern oder externen Beratern?
Wir arbeiten nicht nach standardisierten Mustern. Unser Team besteht aus erfahrenen Unternehmern, Insolvenzexperten und Rechtsanwälten, die Ihre Situation ganzheitlich betrachten. Dadurch entwickeln wir individuelle, praxistaugliche Lösungen — statt theoretischer Gutachten ohne Umsetzbarkeit.
Bieten Sie auch rechtliche Beratung an?
Ja. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei zivil- und strafrechtlichen Fragen rund um Geschäftsführung, Haftung, Insolvenzantragspflichten und Sanierungsoptionen. Sie erhalten frühzeitig rechtssichere Handlungsempfehlungen, um Risiken zu vermeiden.
Kosten & Ablauf
Was kostet Ihre Dienstleistung?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot, das sich nach Umfang und Komplexität Ihrer individuellen Situation richtet. Versteckte Kosten gibt es nicht.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- Kostenloses Erstgespräch
- Analyse Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Lage
- Erarbeitung konkreter Handlungsoptionen
- Durchführung der gewählten Maßnahmen (z. B. Verkauf, Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzantrag in Eigenverwaltung)
- Begleitung bis zum Abschluss
Wie schnell können Sie starten?
In dringenden Fällen — etwa bei drohender Zahlungsunfähigkeit — meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
Sanierung & Restrukturierung
Bieten Sie Maßnahmen zur Unternehmenssanierung an?
Ja. Wir erstellen Sanierungskonzepte, führen Restrukturierungsprozesse durch und prüfen, ob StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren für Sie sinnvoll sind.
Was ist, wenn mein Unternehmen eigentlich noch zu retten wäre?
Dann konzentrieren wir uns auf eine Sanierung statt Liquidation:
- integrierte Planung
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Kosten- und Strukturmaßnahmen
- Wachstums- und Finanzierungskonzepte
Wir zeigen Ihnen realistische Wege auf — fundiert und ehrlich.
Insolvenz & rechtliche Pflichten
Beraten Sie auch zu Insolvenzantragspflichten?
Ja. Wir prüfen, ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, und begleiten Sie rechtssicher durch den gesamten Prozess.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und einem Regelverfahren?
In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung vollständig handlungsfähig und führt das Verfahren selbst — mit unserer Unterstützung.
Im Regelverfahren übernimmt ein externer Insolvenzverwalter die Kontrolle.
Können Sie bei einem Schutzschirmverfahren unterstützen?
Ja, wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Umsetzung und übernehmen die Vorbereitung inklusive Bescheinigung, Finanzplanung und Maßnahmenkonzept.
Unternehmensverkauf / M&A
Unterstützen Sie auch beim Verkauf oder der Nachfolge eines Unternehmens?
Ja. Wir begleiten Verkaufs-, Nachfolge-, Fusions- und Übernahmeprozesse (M&A) — strategisch, juristisch und finanziell.
Welche Leistungen übernehmen Sie beim Unternehmensverkauf?
- Unternehmensbewertung
- Erstellung von Verkaufsunterlagen
- Suche und Ansprache potenzieller Käufer
- Verhandlungsführung
- rechtliche Gestaltung (mit eigenen Anwälten)
- Übergabe und Closing
Spezialfragen
Können Sie auch bei Liquidationen oder strukturell bereinigten Unternehmen unterstützen?
Ja. Wir beraten zu strukturellen Bereinigungen, Liquidationen, Insolvenzplanlösungen sowie Distressed-M&A-Transaktionen — auch in komplexen Sonderfällen.
Bin ich nach Übergabe an Sie noch für das Unternehmen verantwortlich?
Das hängt vom gewählten Vorgehen ab. Wir erklären Ihnen alle rechtlichen Pflichten und sorgen dafür, dass Sie so weit wie möglich entlastet werden.
Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?
Idealerweise:
- aktuelle BWA
- offene Posten
- Kontoauszüge
- Verträge
- kurze Übersicht zur Situation
Haben Sie Unterlagen nicht vollständig? Kein Problem — wir können auch damit arbeiten.