Rosenberg & Kollegen
Beratung bei Unternehmenskrise & Insolvenz

Firmeninsolvenz Beratung – handlungsfähig bleiben, bevor die Frist läuft

Wenn Ihrer GmbH die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht, zählt jeder Tag. Wir prüfen mit Ihnen, ob sich die Insolvenz noch abwenden lässt – durch Sanierung, Eigenverwaltung oder Verkauf – und schützen Sie vor der persönlichen Haftung. Kostenlose, vertrauliche Ersteinschätzung.

Definition

Was ist eine Firmeninsolvenz-Beratung?

Eine Firmeninsolvenz-Beratung ist die fachkundige Begleitung eines Unternehmens in der wirtschaftlichen Krise – mit dem Ziel, die Insolvenz möglichst abzuwenden oder geordnet durchzuführen. Sie umfasst die Prüfung der Insolvenzgründe (§ 17 und § 19 InsO), die Wahrung der gesetzlichen Antragsfristen (§ 15a InsO) und die Entwicklung von Handlungsoptionen wie Sanierung, Eigenverwaltung oder Unternehmensverkauf.

Für Geschäftsführer einer GmbH ist die Beratung vor allem eines: Schutz. Wer zu spät handelt, riskiert den Vorwurf der Insolvenzverschleppung und haftet im schlimmsten Fall persönlich mit dem Privatvermögen. Eine frühzeitige Firmeninsolvenz Beratung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre Pflichten, Ihre Fristen und Ihre Optionen – und oft den entscheidenden Spielraum, das Unternehmen zu retten.

Der richtige Zeitpunkt

Wann sollte die Beratung stattfinden?

So früh wie möglich – spätestens bei den ersten Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liegt ein Insolvenzgrund vor, müssen Geschäftsführer innerhalb von höchstens drei Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. sechs Wochen (bei Überschuldung) einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO).

Diese Fristen sind die wichtigste Zahl, die Sie kennen müssen. Sie beginnen nicht, wenn Ihnen die Krise „bewusst“ wird, sondern objektiv ab dem Eintritt des Insolvenzgrunds. Genau deshalb ist Beratung in der Frühphase so wertvoll: Je früher wir die Lage prüfen, desto mehr Wege stehen noch offen.

InsolvenzgrundRechtsgrundlageAntragsfrist (§ 15a InsO)
Zahlungsunfähigkeit§ 17 InsOmax. 3 Wochen
Überschuldung§ 19 InsOmax. 6 Wochen
Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 18 InsOkeine Pflicht – aber Chance für Sanierung/StaRUG
Achtung: Insolvenzverschleppung ist strafbar

Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, drohen Geschäftsführern persönliche Haftung, ein Bußgeld und sogar Freiheitsstrafe. Die gute Nachricht: Im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) besteht noch keine Antragspflicht – hier ist der Handlungsspielraum am größten.

Handlungsoptionen

Welche Wege gibt es aus der Unternehmenskrise?

Insolvenz ist nicht gleich Ende. Je nach Lage prüfen wir mit Ihnen mehrere Optionen – häufig lässt sich das Kerngeschäft erhalten und die persönliche Haftung begrenzen.

Sanierung

Außergerichtliche Sanierung

Restrukturierung von Kosten, Verbindlichkeiten und Prozessen, bevor ein Insolvenzgrund eintritt – ohne Verfahren, ohne öffentliche Bekanntmachung.

StaRUG

Präventiver Restrukturierungsrahmen

Seit 2021 möglich: Sanierung mit gerichtlichem Rahmen, aber ohne klassisches Insolvenzverfahren – bei drohender Zahlungsunfähigkeit.

Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung bleibt am Steuer, ein Sachwalter überwacht. Ideal, wenn das Unternehmen fortführungsfähig ist. Auch als Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO).

Verkauf

GmbH mit Schulden verkaufen

Der Käufer übernimmt die Gesellschaft samt Verbindlichkeiten – oft schneller als ein Verfahren und mit Entlastung von der persönlichen Haftung. Mehr dazu.

Geschäftsführer-Haftung

Wann haftet der Geschäftsführer persönlich?

Ein GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich mit dem Privatvermögen, wenn er den Insolvenzantrag verspätet stellt, nach Insolvenzreife noch Zahlungen leistet (§ 15b InsO) oder Steuern und Sozialabgaben nicht abführt (§ 266a StGB). Frühzeitige Beratung ist der wirksamste Schutz vor diesen Haftungsfallen.

  • Zahlungen nach Insolvenzreife: Wer nach Eintritt der Insolvenzreife noch zahlt, haftet dem Verfahren gegenüber für diese Beträge.
  • Nicht abgeführte Sozialabgaben: Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ist persönlich und sogar strafrechtlich abgesichert (§ 266a StGB).
  • Lohnsteuer & Umsatzsteuer: Für nicht abgeführte Steuern haftet der Geschäftsführer gegenüber dem Finanzamt.
  • Persönliche Bürgschaften: Bestehende Bürgschaften für Kredite bleiben auch nach einer Insolvenz wirksam.
Firmeninsolvenz anmelden

Firmeninsolvenz anmelden – aber nicht ohne Prüfung

Bevor Sie die Firmeninsolvenz anmelden, sollten Sie prüfen lassen, ob das überhaupt nötig ist. In vielen Fällen ist eine Sanierung, Eigenverwaltung oder ein Verkauf möglich – mit besserem Ergebnis für Unternehmen und Geschäftsführer. Ist der Antrag unvermeidbar, sorgen wir dafür, dass er fristgerecht und korrekt gestellt wird.

Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) gestellt. Er muss vollständig sein und den Insolvenzgrund belegen. Fehlerhafte oder verspätete Anträge verschärfen das Haftungsrisiko. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Prüfung über die Antragsunterlagen bis zur Kommunikation mit Gericht und Gläubigern.

Kosten

Was kostet eine Firmeninsolvenz-Beratung?

Die Ersteinschätzung bei Rosenberg & Kollegen ist kostenlos und unverbindlich. Die Kosten einer weiterführenden Beratung hängen vom Einzelfall ab – von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Krise und dem gewählten Weg. Anders als bei der Privatinsolvenz gibt es keine festen Pauschalpreise, weil jede Firmenkrise anders ist.

Im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Fristen und die realistischen Optionen – ohne Kosten und ohne Verpflichtung. Erst danach besprechen wir transparent, welche Leistungen sinnvoll sind und was sie kosten. So wissen Sie vorab, woran Sie sind.

Fachliche Verantwortung

Wer berät Sie?

Rosenberg & Kollegen ist eine spezialisierte Unternehmensberatung für Sanierung und Insolvenz mit Sitz in Köln und bundesweiter Tätigkeit. Der entscheidende Unterschied: Sanierungsgeschäftsführer (CRO) und eigene Insolvenzverwalter arbeiten bei uns im selben Team – Beratung, operative Sanierung und Verfahrens-Know-how aus einer Hand. Mitglied in NIVD, BRSI und BDU.

CRO

Sanierungsgeschäftsführer

Erfahrene Sanierungsgeschäftsführer übernehmen auf Wunsch operativ die Verantwortung und steuern Ihr Unternehmen durch die Krise.

Verfahren

Eigene Insolvenzverwalter im Team

Insolvenzverwalter und Verfahrensexperten gehören zu uns – verfahrenssicheres Know-how direkt, ohne Umweg über eine externe Kanzlei.

Restrukturierung

Sanierungs-Spezialisten

Sanierung, StaRUG und Eigenverwaltung abgestimmt aus einer Hand – mit klarem Fokus auf Ihre persönliche Haftung.

R&K

Rosenberg & Kollegen – Beratung für Sanierung & Insolvenz

Sanierungsgeschäftsführer · eigene Insolvenzverwalter · Köln · bundesweit

Seit Jahren begleiten wir Geschäftsführer und Gesellschafter durch Unternehmenskrisen – von der ersten Liquiditätslücke bis zur erfolgreichen Sanierung oder geordneten Insolvenz. Weil Sanierungsgeschäftsführer und eigene Insolvenzverwalter bei uns im Team sitzen, greifen Beratung, operative Steuerung und Verfahren nahtlos ineinander. Unser Fokus: Haftung vermeiden, Werte erhalten, Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Mitglied in NIVD (Neue Insolvenzverwaltervereinigung), BRSI und BDU.

Häufige Fragen

FAQ: Firmeninsolvenz-Beratung

Was kostet eine Firmeninsolvenz-Beratung?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Die weiterführende Beratung wird individuell vereinbart, weil die Kosten von Unternehmensgröße, Komplexität und dem gewählten Weg abhängen. Feste Pauschalpreise wie in der Privatinsolvenz gibt es bei Firmen nicht.

Wann muss ich als Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Sobald Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt – dann gilt eine Frist von maximal drei bzw. sechs Wochen (§ 15a InsO). Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit besteht keine Pflicht, aber die beste Chance zur Sanierung.

Kann ich die Firmeninsolvenz noch abwenden?

Oft ja – wenn Sie früh handeln. Außergerichtliche Sanierung, der StaRUG-Restrukturierungsrahmen, die Eigenverwaltung oder ein Unternehmensverkauf können die Insolvenz vermeiden oder das Unternehmen erhalten.

Hafte ich persönlich für die Schulden meiner GmbH?

Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem Vermögen, nicht der Geschäftsführer privat. Persönliche Haftung entsteht aber bei Insolvenzverschleppung, Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO), nicht abgeführten Sozialabgaben (§ 266a StGB) und persönlichen Bürgschaften.

Wie läuft die Beratung ab?

In drei Schritten: kostenlose Erstanalyse Ihrer Finanz- und Fristensituation, Entwicklung der realistischen Optionen, anschließend Begleitung bei der Umsetzung – ob Sanierung, Eigenverwaltung, Verkauf oder Antrag.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Insolvenz?

Die Sanierung setzt vor der Insolvenz an und vermeidet das Verfahren. Die Insolvenz ist das gerichtliche Verfahren bei eingetretener Insolvenzreife – das aber, etwa in Eigenverwaltung, ebenfalls der Rettung des Unternehmens dienen kann.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Kurzfristig. Weil bei einer Firmenkrise Fristen laufen, bieten wir eine sofortige telefonische Ersteinschätzung an – Mo–Sa von 9 bis 20 Uhr unter 0221 – 9865 8869.

Ist die Beratung vertraulich?

Vollständig. Jedes Gespräch ist streng vertraulich – unabhängig davon, ob Sie sich danach für eine Zusammenarbeit entscheiden.

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Je früher, desto mehr Wege bleiben offen

Kostenlose, vertrauliche Ersteinschätzung für Geschäftsführer – ohne Verpflichtung.

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