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Unternehmensinsolvenz · Ablauf & Optionen

Unternehmensinsolvenz: Ablauf, Dauer und Folgen verständlich erklärt

Was passiert bei einer Unternehmensinsolvenz, wie lange dauert sie – und welche Wege gibt es, sie noch abzuwenden? Hier finden Geschäftsführer die wichtigsten Antworten. Und wenn es schnell gehen muss: Wir prüfen Ihre Lage kostenlos.

Definition

Was ist eine Unternehmensinsolvenz?

Eine Unternehmensinsolvenz (auch Firmeninsolvenz) ist das gerichtliche Verfahren, mit dem ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen geordnet abgewickelt oder saniert wird. Ziel ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger – entweder durch Verwertung des Vermögens oder durch Fortführung und Sanierung des Unternehmens, etwa in Eigenverwaltung.

Eine Insolvenz bedeutet also nicht automatisch das Ende: Sie kann auch das Werkzeug sein, mit dem ein Unternehmen entschuldet und erhalten wird. Entscheidend ist, wann gehandelt wird – je früher, desto mehr Optionen bleiben.

Auslöser

Wann liegt eine Insolvenz vor? Die drei Insolvenzgründe

Eine Unternehmensinsolvenz liegt vor, wenn einer der gesetzlichen Insolvenzgründe erfüllt ist: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO). Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen Geschäftsführer innerhalb von höchstens drei bzw. sechs Wochen einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO).

Insolvenzgrund§BedeutungAntragsfrist
Zahlungsunfähigkeit§ 17Fällige Zahlungen können nicht mehr geleistet werdenmax. 3 Wochen
Überschuldung§ 19Vermögen deckt die Schulden nicht, keine positive Fortführungsprognosemax. 6 Wochen
Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 18Zahlungsunfähigkeit ist absehbarkeine Pflicht – Chance zur Sanierung
Ablauf

Wie läuft eine Unternehmensinsolvenz ab?

Die Unternehmensinsolvenz läuft in festen Phasen ab: Insolvenzantrag, Eröffnungsverfahren mit vorläufigem Verwalter, Eröffnungsbeschluss, Berichts- und Prüfungstermin, Verwertung der Masse oder Umsetzung eines Insolvenzplans und schließlich die Aufhebung des Verfahrens.

1. Insolvenzantrag

Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht (Amtsgericht) gestellt – durch das Unternehmen selbst oder durch einen Gläubiger.

2. Eröffnungsverfahren

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter prüft, ob genügend Masse vorhanden ist und ob eine Fortführung möglich ist. Löhne werden oft über das Insolvenzgeld gesichert.

3. Eröffnungsbeschluss

Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt den Insolvenzverwalter – oder ordnet bei Eigenverwaltung einen Sachwalter an.

4. Berichts- & Prüfungstermin

Der Verwalter berichtet über die Lage; die Gläubiger entscheiden über Fortführung, Sanierung oder Liquidation. Forderungen werden geprüft.

5. Verwertung oder Insolvenzplan

Entweder wird das Vermögen verwertet und verteilt – oder ein Insolvenzplan saniert das Unternehmen und erhält es.

6. Aufhebung des Verfahrens

Nach Verteilung bzw. Planerfüllung wird das Verfahren aufgehoben. Bei Sanierung kann das Unternehmen entschuldet fortbestehen.

Dauer

Wie lange dauert eine Unternehmensinsolvenz?

Eine Unternehmensinsolvenz dauert in der Regel zwischen einem und mehreren Jahren – abhängig von Größe, Komplexität und Verwertung. Das Eröffnungsverfahren nimmt meist einige Wochen bis Monate in Anspruch; das eigentliche Verfahren bis zur Schlussverteilung oft zwei bis fünf Jahre. Eine Sanierung über einen Insolvenzplan kann deutlich schneller gehen.

Wer die Insolvenz durch frühzeitige Sanierung, einen Verkauf oder die Eigenverwaltung vermeidet, spart in der Regel Zeit, Reputation und Substanz.

Optionen

Insolvenz vermeiden oder gestalten – Ihre Wege

Je nach Lage gibt es Alternativen zur klassischen Abwicklung. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg trägt – und begleiten ihn.

Beratung

Firmeninsolvenz-Beratung

Frühzeitige Prüfung, Fristen und Strategie – damit Sie handlungsfähig bleiben. Zur Beratung.

Sanierung

Eigenverwaltung & StaRUG

Sanierung mit Erhalt der Kontrolle – im Schutzschirm- oder Restrukturierungsverfahren. Mehr dazu.

Verkauf

GmbH mit Schulden verkaufen

Der Käufer übernimmt die Gesellschaft samt Verbindlichkeiten – schnell und haftungsentlastend. GmbH verkaufen.

Verfahren

Geordnete Insolvenz

Ist das Verfahren unvermeidbar, sorgen wir für einen geordneten, haftungssicheren Ablauf.

Folgen & Haftung

Welche Folgen hat eine Unternehmensinsolvenz?

Für das Unternehmen bedeutet die Insolvenz die Kontrolle durch einen Verwalter und – ohne Sanierung – die Abwicklung. Für Geschäftsführer kann sie persönliche Haftung auslösen, wenn der Antrag verspätet gestellt wird, nach Insolvenzreife noch Zahlungen erfolgen (§ 15b InsO) oder Steuern und Sozialabgaben nicht abgeführt werden (§ 266a StGB).

  • Mitarbeiter: Löhne werden im Eröffnungsverfahren meist bis zu drei Monate über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert.
  • Gläubiger: Forderungen werden zur Insolvenztabelle angemeldet und quotal bedient.
  • Geschäftsführer: Bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen (Insolvenzverschleppung).
Die Frist ist entscheidend

Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, läuft die Antragsfrist nach § 15a InsO. Verspätung ist strafbar. Lassen Sie Ihre Lage daher früh prüfen.

Fachliche Verantwortung

Wer begleitet Sie?

Rosenberg & Kollegen ist eine spezialisierte Unternehmensberatung für Sanierung und Insolvenz mit Sitz in Köln und bundesweiter Tätigkeit. Der Unterschied: Sanierungsgeschäftsführer (CRO) und eigene Insolvenzverwalter arbeiten bei uns im selben Team – Beratung, operative Sanierung und Verfahren aus einer Hand.

CRO

Sanierungsgeschäftsführer

Übernehmen auf Wunsch operativ Verantwortung und steuern Ihr Unternehmen durch die Krise.

Verfahren

Eigene Insolvenzverwalter im Team

Verfahrenssicheres Know-how direkt im Haus – ohne Umweg über eine externe Kanzlei.

Mitglied

NIVD · BRSI · BDU

Eingebunden in die führenden Fachverbände für Sanierung und Insolvenz.

R&K

Rosenberg & Kollegen – Beratung für Sanierung & Insolvenz

Sanierungsgeschäftsführer · eigene Insolvenzverwalter · Köln · bundesweit

Seit Jahren begleiten wir Geschäftsführer durch Unternehmenskrisen – von der ersten Liquiditätslücke bis zur Sanierung oder geordneten Insolvenz. Unser Fokus: Haftung vermeiden, Werte erhalten, Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.

Häufige Fragen

FAQ: Unternehmensinsolvenz

Was passiert bei einer Unternehmensinsolvenz?

Nach dem Insolvenzantrag prüft ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter das Unternehmen. Das Gericht eröffnet das Verfahren; danach wird das Vermögen entweder verwertet und an die Gläubiger verteilt oder das Unternehmen über einen Insolvenzplan saniert und fortgeführt.

Wie lange dauert eine Unternehmensinsolvenz?

Meist ein bis mehrere Jahre, oft zwei bis fünf Jahre bis zur Schlussverteilung. Das Eröffnungsverfahren dauert einige Wochen bis Monate. Eine Sanierung per Insolvenzplan kann deutlich schneller abgeschlossen sein.

Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden?

Sobald Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt – dann gilt eine Frist von höchstens drei bzw. sechs Wochen (§ 15a InsO). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht keine Pflicht, aber die beste Sanierungschance.

Kann man eine Unternehmensinsolvenz abwenden?

Oft ja – durch frühzeitige Sanierung, den StaRUG-Restrukturierungsrahmen, die Eigenverwaltung oder den Verkauf des Unternehmens (auch mit Schulden). Voraussetzung ist rechtzeitiges Handeln.

Was passiert mit den Mitarbeitern?

Im Eröffnungsverfahren werden Löhne meist bis zu drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Bei Fortführung oder Verkauf können Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Haftet der Geschäftsführer bei der Unternehmensinsolvenz?

Grundsätzlich haftet die Gesellschaft. Persönliche Haftung entsteht bei verspätetem Antrag, Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) oder nicht abgeführten Sozialabgaben (§ 266a StGB).

Was kostet eine Unternehmensinsolvenz?

Die Verfahrenskosten (Gericht, Verwaltervergütung) richten sich nach der Insolvenzmasse. Unsere Ersteinschätzung Ihrer Lage und der Optionen ist kostenlos und unverbindlich.

Unternehmensinsolvenz oder Verkauf – was ist besser?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Verkauf (auch mit Schulden) kann schneller sein und die persönliche Haftung begrenzen; ein Insolvenzplan kann das Unternehmen entschulden und erhalten. Wir prüfen beide Wege mit Ihnen.

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