GmbH Insolvenz anmelden: Fristen, Pflichten und Haftungsrisiken
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden? Welche Fristen gelten, wer den Antrag stellt und welche Konsequenzen bei Versäumnis drohen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Insolvenzantragspflicht.
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?
Zahlungsunfähigkeit
Laufende Zahlungspflichten können nicht mehr erfüllt werden. Indiz: über 10 % der fälligen Verbindlichkeiten seit mehr als 3 Wochen offen.
Überschuldung
Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht mehr und keine positive Fortführungsprognose. Zweistufige Prüfung: Fortbestehensprognose + Überschuldungsbilanz.
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Zahlungspflichten in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich nicht erfüllbar. Freiwilliges Antragsrecht – bester Zeitpunkt für Sanierung.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht noch keine Antragspflicht – aber das freiwillige Antragsrecht eröffnet die meisten Handlungsoptionen: außergerichtliche Einigung, StaRUG-Restrukturierung, Eigenverwaltung oder Unternehmensverkauf.
Was ist die Insolvenzantragspflicht?
Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO verpflichtet die Geschäftsführung einer GmbH, bei Vorliegen von Insolvenzgründen unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern den Insolvenzantrag zu stellen.
Die Fristen (3 bzw. 6 Wochen) sind Maximalfristen, keine Wartezeiten. Das Gesetz schützt damit Gläubiger: Durch rechtzeitige Antragstellung wird verhindert, dass das Gesellschaftsvermögen weiter aufgezehrt wird.
Wer darf Insolvenz anmelden? Der Antrag muss vom Geschäftsführer gestellt werden. Bei mehreren Geschäftsführern ist jeder einzeln antragsberechtigt und -verpflichtet. Auch Gläubiger können einen Fremdantrag stellen.
Wer den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt, macht sich nach § 15a InsO strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, plus persönliche Schadensersatzpflicht gegenüber Gläubigern.
Sie schützt Gläubiger vor weiterer Aushöhlung des Schuldnervermögens und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Durch geordnete Verfahren werden Verwertung und Befriedigung transparent.
Wie läuft das Insolvenzverfahren einer GmbH ab?
Antragstellung
Beim zuständigen Amtsgericht am GmbH-Sitz. Vollständige Angaben zu Insolvenzgrund, Gläubigern und Vermögen.
Eröffnungsverfahren
Vorläufiger Insolvenzverwalter wird bestellt, Insolvenzmasse gesichert, Verfahrensvoraussetzungen geprüft.
Hauptverfahren
Gläubigerversammlung, Forderungsanmeldungen, Berichtstermin, Abstimmung über Sanierung oder Liquidation.
Wann muss eine GmbH Insolvenz anmelden?
Bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 3 Wochen, bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht ein freiwilliges Antragsrecht.
Was passiert wenn man zu spät Insolvenz anmeldet?
Insolvenzverschleppung: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach § 15a InsO, plus persönliche Schadensersatzpflicht gegenüber Gläubigern.
Wer darf für eine GmbH Insolvenz anmelden?
Der Geschäftsführer – bei mehreren ist jeder einzeln verpflichtet. Gläubiger können einen Fremdantrag stellen.
Sprechen wir über Ihre Situation.
Unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr erreichbar.