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Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens: die Phasen im Überblick

Geschäftsführer geht durch ein modernes Bürogebäude – der Ablauf des Insolvenzverfahrens Schritt für Schritt

Wie läuft ein Insolvenzverfahren eigentlich ab? Für viele Geschäftsführer wirkt das Verfahren wie eine Blackbox. Tatsächlich folgt es einem klaren, gesetzlich geregelten Ablauf — von der Antragstellung bis zum Abschluss. Wer die Phasen kennt, kann besser einschätzen, wo Handlungsspielräume liegen.

Die Phasen des Insolvenzverfahrens

1
InsolvenzantragDas Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Insolvenzgericht — gestellt vom Unternehmen selbst (Eigenantrag) oder von einem Gläubiger (Fremdantrag).
2
EröffnungsverfahrenDas Gericht setzt häufig einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Er prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt.
3
EröffnungsbeschlussReicht die Masse, eröffnet das Gericht das Verfahren und bestellt den Insolvenzverwalter. Reicht sie nicht, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen.
4
Forderungsanmeldung & PrüfungGläubiger melden ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an. Im Prüfungstermin wird über deren Berechtigung entschieden.
5
Verwertung der MasseDer Verwalter verwertet das Vermögen — oder das Unternehmen wird fortgeführt, etwa über einen Insolvenzplan oder eine übertragende Sanierung.
6
Verteilung & AbschlussDer Erlös wird nach gesetzlicher Rangfolge an die Gläubiger verteilt. Mit dem Schlusstermin und der Aufhebung endet das Verfahren.

Wichtig für die GmbH: Anders als eine Privatperson erhält eine GmbH keine Restschuldbefreiung. Wird sie nicht über einen Sanierungsweg erhalten, wird sie nach Abschluss des Verfahrens aufgelöst und im Handelsregister gelöscht.

Eröffnung oder Abweisung mangels Masse

Eine zentrale Weiche im Eröffnungsverfahren ist die Frage, ob das Vermögen ausreicht, um wenigstens die Verfahrenskosten zu decken. Ist das nicht der Fall, kommt es zur Abweisung mangels Masse — ein für Geschäftsführer riskantes Szenario, weil dann kein geordnetes Verfahren stattfindet und Haftungsfragen oft ungeklärt im Raum stehen.

Wer früh handelt, vermeidet genau diese Situation: Solange noch Masse vorhanden ist, sind Sanierungswege wie die Eigenverwaltung oder ein geordnetes Sanierungsverfahren überhaupt erst möglich.

Der Zeitpunkt entscheidet über die Optionen

Je früher das Verfahren vorbereitet wird, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt — bis hin zur Fortführung des Unternehmens. Wer dagegen die Antragsfrist verstreichen lässt, verliert nicht nur Optionen, sondern riskiert persönliche Haftung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Das hängt stark vom Einzelfall ab — von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Sanierungsorientierte Verfahren mit Insolvenzplan sind oft deutlich schneller abgeschlossen als reine Verwertungsverfahren.

Kann die GmbH während des Verfahrens weiterarbeiten?

Ja. Gerade bei Fortführungs- und Sanierungsszenarien läuft der Geschäftsbetrieb weiter, während das Verfahren im Hintergrund geordnet wird.

Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?

Das Gericht eröffnet das Verfahren nicht, weil das Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Für Geschäftsführer ist das besonders heikel, weil offene Haftungsfragen ungeklärt bleiben.

Insolvenzverfahren richtig vorbereiten

Wir begleiten Sie durch alle Phasen — und prüfen, ob eine Fortführung statt Abwicklung möglich ist. Erstgespräch kostenlos, Mo–Sa 9–20 Uhr.

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