Rosenberg & Kollegen

Der Insolvenzplan: Sanierung im laufenden Verfahren

Handschlag nach einer Einigung – der Insolvenzplan als Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gläubigern

Ein Insolvenzverfahren muss nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. Mit dem Insolvenzplan stellt die Insolvenzordnung ein mächtiges Sanierungsinstrument bereit: Es erlaubt, vom üblichen Ablauf der Verwertung abzuweichen und die GmbH stattdessen zu erhalten — mit reduzierter Schuldenlast und einer Perspektive für die Zukunft.

Was ist ein Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan (§ 217 ff. InsO) ist eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern, die im laufenden Insolvenzverfahren geschlossen wird. Statt das Vermögen zu zerschlagen und zu verteilen, regelt der Plan individuell, wie die Gläubiger befriedigt werden — und schafft so die Grundlage, den Geschäftsbetrieb fortzuführen.

Der Plan besteht aus zwei Teilen: einem darstellenden Teil, der die Lage und das Sanierungskonzept erläutert, und einem gestaltenden Teil, der konkret festlegt, welche Rechte der Beteiligten wie verändert werden.

Wie der Plan beschlossen wird

Die Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt — etwa gesicherte und ungesicherte Gläubiger. Über den Plan wird gruppenweise abgestimmt. Erreicht der Plan die nötigen Mehrheiten, kann er auch gegen den Widerstand einzelner Gruppen wirksam werden:

  • Innerhalb jeder Gruppe genügt grundsätzlich die Mehrheit nach Köpfen und Forderungssummen.
  • Verweigert eine Gruppe die Zustimmung, kann das sogenannte Obstruktionsverbot greifen — wenn die Gruppe durch den Plan nicht schlechter steht als ohne ihn.
  • Abschließend bestätigt das Insolvenzgericht den Plan.

Starke Kombination: Insolvenzplan + Eigenverwaltung. In der Praxis wird der Insolvenzplan häufig mit der Eigenverwaltung verbunden. Die Geschäftsführung bleibt am Ruder und erarbeitet den Plan selbst — ein Höchstmaß an Kontrolle über die eigene Sanierung.

Insolvenzplan oder StaRUG?

Beide Instrumente ermöglichen es, Gläubigerrechte gegen den Willen einzelner zu gestalten — der Unterschied liegt im Zeitpunkt:

  • StaRUG greift vor der Insolvenz, bei drohender Zahlungsunfähigkeit, und vermeidet das Insolvenzverfahren idealerweise ganz.
  • Der Insolvenzplan greift innerhalb des eröffneten Insolvenzverfahrens und nutzt dessen Schutzwirkungen — etwa die Möglichkeit, sich von belastenden Verträgen zu lösen.

Welcher Weg trägt, hängt vom Stadium der Krise ab. Einen Überblick über alle Wege geben unsere Seiten zur Unternehmenssanierung und zur GmbH-Insolvenz.

Ein Plan ist nur so gut wie seine Grundlage

Ein tragfähiger Insolvenzplan setzt ein belastbares Sanierungskonzept und realistische Zahlen voraus. Wird er sorgfältig vorbereitet, ist er einer der wirksamsten Wege, ein im Kern gesundes Unternehmen aus der Insolvenz heraus zu erhalten.

Häufige Fragen

Bleibt die GmbH nach einem Insolvenzplan bestehen?

Ja, das ist das Ziel. Der Plan erlaubt die Fortführung des Unternehmens mit reduzierter Schuldenlast — statt der Auflösung am Ende eines reinen Verwertungsverfahrens.

Können einzelne Gläubiger den Plan blockieren?

Nicht ohne Weiteres. Erreicht der Plan die nötigen Mehrheiten und stehen widersprechende Gruppen nicht schlechter als ohne ihn, kann er auch gegen ihren Willen bestätigt werden.

Wer erstellt den Insolvenzplan?

Den Plan kann der Insolvenzverwalter vorlegen — oder, in der Eigenverwaltung, das Unternehmen selbst. Eine fachkundige Begleitung ist dabei entscheidend.

Sanierung aus der Insolvenz heraus?

Wir prüfen, ob ein Insolvenzplan Ihre GmbH erhalten kann — und entwickeln das Konzept mit Ihnen. Erstgespräch kostenlos, Mo–Sa 9–20 Uhr.

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