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FAQ · GmbH Insolvenz & Krise · Bundesweit

Häufige Fragen zur GmbH Insolvenz & Krise

Sie haben Fragen — wir haben Antworten. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen die Geschäftsführer in der Unternehmenskrise stellen. Ehrlich, klar und ohne Fachjargon.

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Haftung & Fristen

Haftung & Fristen

Wann beginnt die 21-Tage-Antragsfrist zu laufen?

Die Frist beginnt ab dem Moment in dem Sie als Geschäftsführer erkennen — oder erkennen müssen — dass Ihre GmbH zahlungsunfähig ist. Nicht erst wenn ein Steuerberater das schriftlich bestätigt. Das bedeutet: Die Uhr läuft oft früher als viele denken. Im Zweifel sofort handeln. Mehr zur Insolvenzverschleppung →

Kann ich als Geschäftsführer mit meinem Privatvermögen haften?

Grundsätzlich haftet bei einer GmbH die Gesellschaft — nicht der Geschäftsführer persönlich. Eine persönliche Haftung entsteht jedoch bei Insolvenzverschleppung, bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und bei grob fahrlässiger Schädigung von Gläubigern. Rechtzeitiges Handeln schützt Sie. Mehr zur GmbH Insolvenz →

Was ist Insolvenzverschleppung und welche Strafe droht?

Insolvenzverschleppung liegt vor wenn der Insolvenzantrag trotz Antragspflicht zu spät gestellt wird. Die Folgen: persönliche Haftung für Verbindlichkeiten, Schadensersatzansprüche von Gläubigern und strafrechtliche Verfolgung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Wir klären Ihre Situation sofort. Mehr erfahren →

Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren

Was passiert nach dem Insolvenzantrag?

Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet das Verfahren. Es wird ein Insolvenzverwalter bestellt der die Vermögenswerte sichert und verwertet. Bei Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt — unter Aufsicht eines Sachwalters. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Mehr zur GmbH Insolvenz →

Wer wird als Insolvenzverwalter bestellt — und kann ich darauf Einfluss nehmen?

Das Gericht bestellt den Insolvenzverwalter aus einer Liste bekannter Kanzleien. Als normaler Geschäftsführer haben Sie kaum Einfluss darauf. Unser Vorteil: Wir kennen viele Insolvenzverwalter persönlich und können Ihnen im Vorfeld einschätzen wie Ihr Verfahren wahrscheinlich verlaufen wird.

Sanierung & Rettung

Sanierung & Rettung

Sollte ich meine GmbH verkaufen oder ein Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahren durchlaufen?

Das hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Ein Verkauf kann ein schneller Weg sein, wenn ein echter Käufer und eine rechtssichere Übertragung möglich sind. Häufig ist jedoch ein Sanierungsverfahren — etwa StaRUG, Eigenverwaltung oder ein Insolvenzplan — der nachhaltigere Weg, weil das Unternehmen entschuldet fortgeführt wird. Wir prüfen nüchtern, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, und sagen Ihnen ehrlich, was realistisch ist.

Kann mein Unternehmen nach der Insolvenz weitergeführt werden?

Ja — bei Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ist die Fortführung das erklärte Ziel. Viele unserer Mandanten schließen das Verfahren mit einem entschuldeten, neu aufgestellten Unternehmen ab. Der Schlüssel: frühzeitiges Handeln. Mehr zur Eigenverwaltung →

Wann ist StaRUG sinnvoll?

StaRUG ist sinnvoll wenn Ihr Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig aber überschuldet ist. Es ermöglicht eine Schuldenrestrukturierung ohne öffentliches Insolvenzverfahren — kein öffentlicher Eintrag, Geschäftsführung bleibt im Amt. Wir prüfen ob StaRUG für Sie möglich ist. Mehr zu Sanierung & Restrukturierung →

Kosten & Ablauf

Kosten & Ablauf

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen ehrlich welche Optionen Sie haben — ohne Druck, ohne versteckte Kosten.

Wie schnell können Sie helfen?

In dringenden Fällen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Wir sind Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr erreichbar. Telefon: 0221 – 9865 8869.

Kann ich meinen eigenen Anwalt oder Steuerberater mitbringen?

Selbstverständlich. Wir arbeiten offen und transparent — Ihr eigener Rechtsanwalt oder Steuerberater ist jederzeit willkommen.

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