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Insolvenz in Eigenverwaltung: Wie Sie die Kontrolle behalten

Geschäftsführer behält die Leitung – Insolvenz in Eigenverwaltung mit Sachwalter

Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein fremder Verwalter das Ruder übernimmt. Mit der Eigenverwaltung erlaubt die Insolvenzordnung der Geschäftsführung, das Unternehmen während des Verfahrens weiter selbst zu führen — und es aus eigener Kraft zu sanieren.

Was Eigenverwaltung bedeutet

Bei der Eigenverwaltung (§ 270 ff. InsO) bleibt die Geschäftsführung im Amt und behält die Verfügungsbefugnis über das Unternehmen. An die Stelle des Insolvenzverwalters tritt ein Sachwalter — er überwacht die Geschäftsführung und schützt die Interessen der Gläubiger, übernimmt aber nicht die Leitung.

Das Ziel ist in aller Regel die Sanierung: Das operative Geschäft läuft weiter, während im Hintergrund ein Insolvenzplan erarbeitet wird, der die Schulden geordnet regelt.

Die Voraussetzungen

Die Eigenverwaltung wird vom Gericht angeordnet, wenn sie beantragt wird und keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass sie zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Erforderlich ist im Kern:

  • ein Antrag des Schuldnerunternehmens,
  • eine nachvollziehbare Planung, wie die Sanierung gelingen soll,
  • und das Vertrauen, dass die Geschäftsführung mit der Situation verantwortungsvoll umgeht.

Sonderform Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO). Wer noch nicht zahlungsunfähig, aber bereits in der Krise ist, kann unter einen „Schutzschirm“ schlüpfen: Das Gericht gewährt bis zu drei Monate Zeit, um in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan vorzubereiten — mit einem selbst vorgeschlagenen Sachwalter und Schutz vor Vollstreckung.

Eigenverwaltung, StaRUG oder Regelinsolvenz?

Die drei Wege bauen aufeinander auf — je nach Stadium der Krise:

  • StaRUG — vor der Insolvenz, bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ohne Insolvenzverfahren.
  • Eigenverwaltung — im Insolvenzverfahren, aber unter eigener Leitung und mit Sanierungsziel.
  • Regelinsolvenz — der Insolvenzverwalter übernimmt; meist dann, wenn eine Sanierung in Eigenregie nicht mehr trägt.

Welcher Weg passt, entscheidet sich an den konkreten Zahlen und am Zeitpunkt. Wer früh prüft, hat die größte Auswahl. Mehr zu den Wegen finden Sie auf unseren Seiten zur Unternehmenssanierung und zur GmbH-Insolvenz.

Eigenverwaltung ist kein Selbstläufer

Sie verlangt eine belastbare Sanierungsplanung und verlässliche Zahlen. Wird das Verfahren schlecht vorbereitet, kann das Gericht die Eigenverwaltung aufheben und einen Verwalter einsetzen. Gute Vorbereitung ist deshalb der entscheidende Faktor.

Häufige Fragen

Verliere ich in der Eigenverwaltung die Kontrolle?

Nein. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht den Prozess, übernimmt aber nicht die Leitung.

Was unterscheidet den Sachwalter vom Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen selbst. Der Sachwalter überwacht lediglich die Geschäftsführung, die ihre Befugnisse behält.

Für welche Unternehmen eignet sich die Eigenverwaltung?

Vor allem für im Kern tragfähige Unternehmen mit funktionierendem Geschäftsbetrieb, bei denen die Schuldenlast das Hauptproblem ist und eine Sanierung realistisch erscheint.

Sanierung unter eigener Regie prüfen?

Wir prüfen, ob Eigenverwaltung oder Schutzschirm für Ihre GmbH in Frage kommt — und bereiten das Verfahren belastbar vor. Erstgespräch kostenlos, Mo–Sa 9–20 Uhr.

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