Rosenberg & Kollegen

Insolvenzverwaltung · Sachwaltung · Sanierungsexpertise

Insolvenzverwaltung: Chance auf einen Neuanfang statt Abwicklung

In Zeiten einer Unternehmenskrise sind die Anstrengungen von Managern und Gesellschaftern nicht in jedem Fall ausreichend, um das Unternehmen zurück auf die Erfolgsspur zu bringen. Noch vor Jahren war die Schließung des Unternehmens die logische Folge. Heute kann die Insolvenz die Chance auf einen Neuanfang bedeuten.

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Das Ausbleiben von Zahlungen erschöpft die Geduld der Gläubiger. Und spätestens mit der Zahlungsunfähigkeit kommt es zur Insolvenz. Dafür müssen Unternehmensführungen diese Chance erkennen und die Insolvenz als Lösung für eine Unternehmenskrise frühzeitig als Option in Betracht ziehen.

Die Strategien können unterschiedlich aussehen: Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren oder die Planung und Überwachung von Verfahren durch erfahrene Sachwalter oder Insolvenzverwalter. Sie eröffnen Gläubigern und Unternehmen zusätzliche Perspektiven. Aufgrund ihrer Erfahrungen führen sie Unternehmen kompetent durch Krisenzeiten.

Gegenüber Gerichten ermöglichen sie die transparente und sachgemäße Durchführung von Insolvenzverfahren. Damit gewährleisten sie den Erhalt von Unternehmen nach der Krise.

Leistungsspektrum

Unsere Kernkompetenzen im Zuge der Insolvenzverwaltung

Sachwaltung in Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung

Im Jahr 2012 wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) in Deutschland eingeführt. Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Form der Eigenverwaltung dar.

Bei frühzeitiger Antragstellung und fundierter Begründung bietet das Schutzschirmverfahren Unternehmen in der Krise die Möglichkeit, einem regulären Insolvenzverfahren vorzubeugen. So erhalten Unternehmen die Chance, Vollstreckungsmaßnahmen zu entgehen. Voraussetzung für die Anordnung eines Schutzschirmverfahrens ist die Liquidität des Unternehmens und die Möglichkeit eines Sanierungserfolgs.

Unter Aufsicht eines Sachverwalters und aufgrund zusätzlicher Unterstützung erfahrener Sanierungsexperten darf die Geschäftsführung das Unternehmen selbstständig aus der Krise führen. Ein Gericht kann den Vorschlag für einen Sachverwalter nur bei fehlender Erfahrung, mangelnder Eignung oder beim Bestehen von Abhängigkeiten ablehnen.

Aufgaben des Sachverwalters

Überwachung der Geschäftsführung, Entgegennahme von Forderungsanmeldungen und Einrichtung einer Insolvenztabelle. Bei außergewöhnlichen Geschäften, die den üblichen Geschäftsbetrieb deutlich übersteigen, ist seine Zustimmung notwendig.

Erfahrene Insolvenzverwalter als Sachverwalter

Bei unseren Sachverwaltern handelt es sich ausschließlich um erfahrene Insolvenzverwalter. Sie überwachen den Schuldner und das Verfahren und stellen die rechtskonforme Geschäftsführung gegenüber dem Gericht sicher.

Insolvenzverwaltung

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das zuständige Gericht den Insolvenzverwalter. In Deutschland ist es üblich, zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Überprüfung der Sanierungschancen des Unternehmens zunächst eine vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter zu ernennen.

Stellt dieser einen ausreichenden Umfang der Insolvenzmasse fest, eröffnet das Gericht üblicherweise drei Monate nach Antragstellung das Insolvenzverfahren.

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung, um die Ziele des Verfahrens umzusetzen. Er trifft Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens einschließlich der Verwertung des Schuldnervermögens und der Verteilung der Erlöse an die Gläubiger.

Erfahrung entscheidet über Sanierungschancen

Die Erfahrung und Einstellung des Insolvenzverwalters und seines Teams haben maßgeblich Einfluss auf die Sanierungschancen einer Unternehmensinsolvenz. Zusätzlich entscheiden diese über die Aussichten der Gläubiger, eine möglichst hohe Quote für ihre Forderungen zu erhalten.

Hohe Insolvenzquoten erzielt

In zahlreichen Insolvenzverfahren gelang es Rosenberg und Kollegen, hohe Insolvenzquoten zu erzielen. Im Interesse der Gläubiger streben wir stets das optimale Ergebnis an. Bei den Anwälten aus unserem Netzwerk handelt es sich um häufig bestellte Insolvenzverwalter, die komplexe Unternehmensverfahren kompetent begleiten.

Erstellung von Insolvenzplänen

Für Unternehmen, die sich bereits in der Insolvenz befinden bzw. für die dahinter stehende Gesellschaft ist der Insolvenzplan ein bedeutendes Instrument bei der Sanierung eines Unternehmens. Mithilfe des Insolvenzplans kommt es zur Festlegung einer Quote und einem Vergleich mit den Gläubigern, vorausgesetzt es wurden eine solide Situationsanalyse und situationsgerechte Sanierungsmaßnahmen erarbeitet.

Im Insolvenzplan wird eine Beschreibung der Maßnahmen gefordert, die während des Insolvenzverfahrens bereits durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden sollen, um die formulierten Planziele zu erreichen. Zusätzlich bedarf es einer Erläuterung, sollte das Unternehmen statt der Sanierung des alten Rechtsträgers durch Liquidation, durch übertragende Sanierung oder anderweitig verwertet werden.

Der Insolvenzplan beschreibt, in welchem Maße sich die geplante Strategie auf die Befriedigung der Gläubiger und die Rechte der Anteilsinhaber auswirkt. Insbesondere die Änderungen von Rechtsstellungen der einzelnen Beteiligten bei Durchführung der Maßnahmen muss der Insolvenzverwalter benennen und erläutern. Abschließend bevollmächtigt der Insolvenzplan den Verwalter, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.

Unser Netzwerk für solide Insolvenzpläne

Für die Ausarbeitung eines soliden Insolvenzplans ziehen wir unsere Experten aus den Bereichen Steuern oder Arbeits- und Gesellschaftsrecht aus unserem deutschlandweiten Netzwerk heran. Zusätzlich werden die Insolvenzpläne durch unsere Betriebswirte aus dem Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung auf ihre Durchführbarkeit geprüft. Damit können die von uns erstellten Insolvenzpläne den vielfältigen Interessen gerecht und in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir in der Lage, sachlich und zielorientiert Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen und deren Zustimmung einzuholen. Dafür bringen wir das erforderliche Maß an Fingerspitzengefühl und Erfahrung mit.

Fortführung von Unternehmen/Betrieben in Insolvenz

Um ein Unternehmen während eines Insolvenzverfahrens fortzuführen, sind unternehmerisches Denken und zugleich die Berücksichtigung rechtlicher Details von großer Wichtigkeit. Die kaufmännische Prägung der Insolvenzverwaltung und entsprechende Erfahrungen aus der Betreuung von Unternehmensinsolvenzen sind dafür entscheidend. Das Ziel aller Maßnahmen von Sanierung und Restrukturierung ist die Fortführung des Unternehmens.

Faktoren für den Erfolg sind eine umfassende Analyse der Fortführungsperspektiven sowie die Einbindung des vorhandenen Personals und die kontinuierliche Kommunikation mit allen relevanten Zielgruppen. Hinzu kommt die konsequente Umsetzung notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen bis hin zum Verkauf von Unternehmenswerten.

Bei der Fortführung des Unternehmens stehen der Werterhalt und die Befriedigung der Interessen aller Gläubiger im Vordergrund. Gleichzeitig wird dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive ermöglicht – insbesondere dann, wenn ein treuer Kundenstamm oder ein wettbewerbsfähiges Produkt vorhanden sind.

Dafür ist es notwendig, die Ursachen der Krise zu beseitigen und das Unternehmen so zu restrukturieren, dass es wieder wettbewerbsfähig wird und dauerhaft auf die Erfolgsspur zurückkehren kann. Gelingen kann dies nur durch eine stringente Führung des Insolvenzverfahrens.

Unser Anspruch: Unternehmenserhalt statt Abwicklung

Der grundsätzliche Anspruch, den die von uns bestellten Insolvenzverwalter an ihre Arbeit haben, lautet: Unternehmenserhalt statt Abwicklung.

Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen

Kernaufgabe des Insolvenzverwalters ist die Überprüfung von Zahlungsströmen auf rechtmäßige Verwendung. Dafür muss er nach den Regeln der Insolvenzordnung bestimmte Rechtshandlungen wie etwa unzulässige Zahlungen in der Krise anfechten und dadurch rückgängig machen. Infolgedessen werden diese Leistungen zurückgewährt.

Das unterstützt das Anwachsen der Insolvenzmasse zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger eines insolventen Unternehmens. Im Zuge dieser komplexen Rechtsthematik sind Erfahrung, Fachwissen und profunde Kenntnisse der Rechtsprechung Voraussetzungen, um Anfechtungsansprüche durchzusetzen.

Geprüfte Vergehen umfassen u. a.

  • Insolvenzverschleppung
  • Sorgfaltswidriges Verhalten der Geschäftsführung
  • Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften
  • Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer oder Vorstände

Eingehende Analyse mit Rechtsexperten

Gemeinsam mit unseren Experten aus dem Geschäftsfeld Rechtsberatung analysieren wir die jeweiligen Geschäftsvorfälle eingehend auf ihre Vereinbarkeit mit den internen Vorgaben des Unternehmens und den gesetzlichen Bestimmungen und setzen diese um.

Führung von regionalen und überregionalen Verfahren

Sowohl kleine als auch mittelständische oder große Unternehmen können in finanzielle Schwierigkeit geraten. Insolvenzverfahren für diese Unternehmen verlaufen je nach Unternehmensgröße häufig unterschiedlich. Dabei kann es sich um regionale Verfahren kleinerer oder mittelständischer Unternehmen handeln, die in der Region verwurzelt sind. Hierbei ist es wichtig, dass die Insolvenzverwaltung sich mit den regionalspezifischen Besonderheiten auskennt und diese berücksichtigt. Das betrifft übrigens auch die meisten Verbraucherverfahren.

Immer häufiger ist die moderne Arbeitswelt jedoch durch überregionale Verflechtungen gekennzeichnet. Daraus folgend gibt es vermehrt Verfahren mit einem überregionalen oder sogar grenzüberschreitenden Bezug.

Bundesweites Netzwerk für überregionale Verfahren

Insbesondere in diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn die Insolvenzverwaltung an mehreren Standorten vertreten ist. So kann der Insolvenzverwalter seine Teams vor Ort bemühen und die Verfahrensbearbeitung beschleunigen. Wir von Rosenberg und Kollegen können eine effiziente Bearbeitung von Verfahren garantieren. Dies gilt besonders für überregionale Verfahren, da wir in Deutschland über ein breit aufgestelltes bundesweites Netzwerk verfügen.

Qualitätsversprechen

Unser Qualitätsversprechen

Insolvenzverwaltung

Die Verwalter und Teams von Rosenberg und Kollegen leisten mit ihrem Wissen, ihren Fähigkeiten und ihren Erfahrungen einen entscheidenden Beitrag, um Forderungen von Gläubigern auszugleichen, Verbraucher zu entschulden und das wirtschaftliche Überleben von Unternehmen zu realisieren.

Als in den Regionen verankerte Insolvenzverwalter mit Mehrfachqualifikationen und überregionalen Kontakten sind wir von Rosenberg und Kollegen dazu in der Lage, dem hohen Anspruch aus Theorie und Praxis gerecht zu werden. Dafür sorgen nicht zuletzt ständige Weiterbildungen als Voraussetzung für eine kompetente Arbeitsweise.

Insolvenzverwaltung Qualitätssicherung

Garantierte Qualität in jedem Verfahren

  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Bearbeitung der Verfahren unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben
  • Bereitstellung von Verfahrensinformationen für Gläubiger und Gerichte über das Internet (Gläubiger- und Gerichtsinformationssysteme)
  • Zertifizierung unserer Bearbeitungsroutinen und Verfahrensdokumentationen

Regelmäßige Überprüfung garantiert einwandfreie Qualität

Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung aller Vorgänge können wir unseren Kunden und Geschäftspartnern die einwandfreie Qualität unserer Arbeit garantieren.

Unser Anspruch

Wir führen Sie durch die Unternehmenskrise

Unsere Prämissen lauten:

  • Massenmehrung durch lückenlose Analyse
  • Werterhaltung durch Betriebsfortführung
  • Geltendmachung insolvenzrechtlicher Ansprüche
Ein klares Ziel in jedem Verfahren

Wir haben in jedem Verfahren ein klares Ziel vor Augen: Das beste Ergebnis für alle Beteiligten.

Referenzen

Das sagen unsere Kunden

★★★★★
„Ich habe Herrn Rosenberg persönlich kennengelernt. Herr Rosenberg hat sich sogar Samstagnachmittag für mich Zeit genommen! Hierzu hat er mich kompetent und fachlich sehr gut beraten. Ich kann Herrn Rosenberg mit Fug und Recht weiterempfehlen.“

Sabine H.Se***** GmbH

★★★★★
„Sehr angenehme Beratung. Ausgesprochen kunden- und zielorientiert statt auf den eigenen Gewinn aus. In meinem bisherigen Fall wurde z. B. professionell von weiterer Inanspruchnahme einer Beratung abgeraten und dennoch ausführlich das weitere Vorgehen besprochen. Top! Bei nächster Gelegenheit würde ich genau hier wieder weitermachen.“

Karl M.Os***** GmbH und Co. KG

★★★★★
„Herr Rosenberg und sein Team scheinen für die Probleme ihrer Mandanten noch ein offenes Ohr zu haben – was in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist. Menschlich prima! Sachlich fundiert und kompetent. Weiter so! Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit.“

Uwe S.Her***** UG

★★★★★
„Herr Rosenberg ist ein Vollprofi der schnell Zusammenhänge erkennt, das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen kann, klar sagt was Sache ist (auch wenn’s unbequem wird) und ohne große Umschweife adäquate Strategien aufzeigt – auch wenn für ihn selbst zunächst kein Benefit zu erkennen ist. Ein Unternehmensberater der dieser Bezeichnung voll und ganz gerecht wird! Chapeau!“

Michael W.CEO

Häufige Fragen

FAQ: Insolvenzverwaltung

Was ist der Unterschied zwischen Sachwalter und Insolvenzverwalter?

Der Sachwalter überwacht die Geschäftsführung in der Eigenverwaltung und im Schutzschirmverfahren, ohne selbst die Geschäftsführung zu übernehmen. Der Insolvenzverwalter hingegen übernimmt im Regelinsolvenzverfahren die vollständige Geschäftsführung und trifft selbst Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens.

Was ist das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO?

Das 2012 mit dem ESUG eingeführte Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung. Es bietet Unternehmen in der Krise bei frühzeitiger Antragstellung die Möglichkeit, einem regulären Insolvenzverfahren vorzubeugen und Vollstreckungsmaßnahmen zu entgehen. Voraussetzung sind Liquidität des Unternehmens und die Möglichkeit eines Sanierungserfolgs.

Wie lange dauert es bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Nach Antragstellung wird zunächst eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Stellt der vorläufige Insolvenzverwalter einen ausreichenden Umfang der Insolvenzmasse fest, eröffnet das Gericht üblicherweise drei Monate nach Antragstellung das Insolvenzverfahren.

Was ist ein Insolvenzplan?

Der Insolvenzplan ist ein zentrales Sanierungsinstrument, das eine Quote und einen Vergleich mit den Gläubigern festlegt, basierend auf einer Situationsanalyse und Sanierungsmaßnahmen. Er beschreibt durchgeführte und geplante Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf Gläubiger und Anteilsinhaber, und bevollmächtigt den Verwalter zur Umsetzung.

Welche Anfechtungs- und Haftungsansprüche prüft der Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter überprüft Zahlungsströme auf rechtmäßige Verwendung und kann unzulässige Zahlungen in der Krise anfechten und rückgängig machen. Geprüfte Vergehen umfassen Insolvenzverschleppung, sorgfaltswidriges Verhalten und Verstöße gegen Kapitalerhaltungsvorschriften, auch gegen Geschäftsführer oder Vorstände.

Was ist das Ziel der Unternehmensfortführung in der Insolvenz?

Das Ziel aller Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen ist die Fortführung des Unternehmens nach dem Grundsatz „Unternehmenserhalt statt Abwicklung“. Im Vordergrund stehen Werterhalt, Gläubigerinteressen und eine Zukunftsperspektive für Unternehmen und Mitarbeiter.

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